Steuertipp Steuererklärung 2016: Unterhaltszahlungen an Ex-Ehegatten
Sind Sie geschieden und haben Unterhaltszahlungen an Ihren Ex-Ehegatten zahlen müssen, können Sie dafür unter bestimmten Umständen Sonderausgaben bis zur Höhe von 13.805 Euro abziehen. Wichtig dabei: Mit dem Sonderausgabenabzug klappt es nur, wenn Sie und Ihr Ex-Ehegatte steuerlich an einem Strang ziehen, sich also einig sind.
› mehr