Steuertipp Buchführung: Grundsatz zur Unveränderbarkeit auch bei Rechnungen?
Im Rahmen der Buchführung gilt der Grundsatz der Unveränderbarkeit von Daten. Viele Unternehmer bekommen Ärger mit dem Finanzamt, weil sie sich zwar an die Unveränderbarkeit ihrer Buchungen und Aufzeichnungen gehalten haben, nicht aber an die Unveränderbarkeit elektronischer Rechnungen. Doch gilt der Grundsatz überhaupt für elektronische Rechnungen?
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