Steuertipp Fristverlängerung bei ELSTER-Registrierung
Wer zur Abgabe einer Steuererklärung 2016 verpflichtet ist, muss diese eigentlich bis spätestens 31. Mai 2017 in den Briefkasten des Finanzamts werfen – vorausgesetzt, man erstellt seine Steuererklärung ohne Hilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins. Wer jedoch bis 31. Mai auf www.elster.de registriert ist, bekommt bereits in vier Finanzamtsbezirken eine automatische Fristverlängerung bis Ende Juli.
› mehr