Steuer aktuell: Pfändung wegen Steuerschulden Keine Haftung für Betriebsübernehmer bei unpfändbaren Gegenständen
Übernehmen Sie ein Unternehmen oder den Teilbetrieb eines Unternehmens, kann das Finanzamt Sie tatsächlich nach § 75 AO für Steuerschulden in Haftung nehmen, die der vorherige Betriebsinhaber mit dem übernommenen Unternehmen bzw. Teilbetrieb verursacht hat. Ein Musterprozess macht nun Hoffnung auf Haftungsverschonung.
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