Steuerliche Förderung für E-Firmenwagen 75-prozentige Turboabschreibung: Wie Sie beim E-Auto sparen

Seit dem 25. Juni 2025 können Betriebe von einer neuen Abschreibungsregel für E-Fahrzeuge profitieren. Die sogenannte Turboabschreibung erlaubt es, im Anschaffungsjahr bis zu 75 Prozent der Kosten steuerlich geltend zu machen – ohne zeitanteilige Kürzung. Welche Abschreibungsmethoden zur Wahl stehen, wann sich die neue Regelung lohnt und was bei Gebrauchtfahrzeugen gilt. › mehr
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"Echte" und "unechte" Zuschüsse Wie Sie Fördermittel richtig buchen

Wenn Förderungen oder Zuschüsse bewilligt werden, herrscht oft Unsicherheit, wie diese Beträge buchhalterisch abgebildet werden müssen. So gelingt die buchhalterische Einordnung. › mehr