Jobbewertungsportale Chefbewertung: Keine Betriebsgeheimnisse ausplaudern
Im Internet haben ehemalige Angestellte oder gegenwärtige Mitarbeiter oft keine Hemmungen zu lästern. Doch wenn Betriebsgeheimnisse veröffentlicht werden, droht im schlimmsten Fall die Staatsanwaltschaft.
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