Steuertipp Steueranrechnung für Straßenanlieferbeiträge: Nicht verunsichern lassen
Werden Sie als Eigentümer einer Immobilie, die Sie selbst nutzen, von der Gemeinde zur Zahlung von Straßenanlieferbeiträgen für den Ausbau von Gehwegen und der Straßenbeleuchtung verdonnert, lehnt das Finanzamt derzeit eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen in Höhe von 20 Prozent, maximal 1.200 Euro pro Jahr ab.
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