Urteil Verkürzung des Genesenenstatus durch RKI war rechtswidrig
Im Januar hatte das Robert Koch-Institut (RKI) den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt. Der Schritt führte deutschlandweit zu scharfer Kritik. Ein Gericht entschied nun: Das RKI sei dazu gar nicht befugt gewesen. Die Regierung hat bereits reagiert.
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