Unpünktlich im Winter Zu spät zur Arbeit wegen Glatteis: Das gilt rechtlich

Schneechaos, Glatteis und lahmer Verkehr: Mitarbeiter kommen im Winter gerne mal zu spät zur Arbeit – teils auch unverschuldet. Sei es wegen eines Unfalls oder weil Bus und Bahn zu spät kommen. Rechtlich gilt: Nicht immer müssen Arbeitgeber die Verspätungen akzeptieren. Schlimmstenfalls drohen Lohnkürzung oder Kündigung. › mehr
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Ab 1. Januar 2023 Lieferkettengesetz: Was kommt auf Handwerker zu?

Branchenvertreter haben immer wieder davor gewarnt, dass Handwerksbetriebe indirekt betroffen sein könnten: Nun tritt das deutsche Lieferkettengesetz, das den Schutz der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten verbessern soll, zum 1. Januar 2023 in Kraft. Jan Dannenbring, Arbeitsmarktexperte beim ZDH, erklärt, inwieweit Unternehmer jetzt aktiv werden müssen. › mehr
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Für Corona-Nachrichtenseite DHZ erhält "European Newspaper Award"

Ausgezeichnete Corona-Berichterstattung: Die Jury des 24. European Newspaper Award hat der Deutschen Handwerks Zeitung einen Preis verliehen – für einen Schwerpunkt zum Thema Covid-19. › mehr
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Mit Resturlaub ins neue Jahr Urlaubsgewährung: Arbeitgeber muss über Resturlaub informieren

Mit dem Jahreswechsel rückt bei vielen Handwerksbetrieben auch das Ende des Geschäftsjahres näher. Frei nach "Dinner for one" heißt es dann: "The same procedure as every year" – zumindest mit dem Blick auf das Thema Urlaub und die noch offenen Urlaubsansprüche ihrer Arbeitnehmer. › mehr
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