Steuertipp Wenn der Chef seinem Team die Smartphones abkauft

Der Arbeitgeber kauft das Handy des Arbeitnehmers zu einem symbolischen Preis, stellt es dem Arbeitnehmer anschließend zur privaten Nutzung zur Verfügung und übernimmt fortan die monatlichen Mobilfunkgebühren – wer seinen Mitarbeitern auf diese Weise eine Freude machen wollte, musste sich bislang vom Finanzamt häufig anhören, dass dieser geldwerte Vorteil nicht nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei sei. Das sollte künftig nicht mehr der Fall sein. › mehr

Restaurator und Retter Michael Wenzel Werkstatt der wertvollen Violinen

Geigenbaumeister Michael Wenzel widmet sich mit viel Expertise schönen, alten und bewahrenswerten Instrumenten. Auf dem internationalen Markt können diese schon mal sechsstellige Beträge wert sein. › mehr
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Kein Geld für Klimafond Urteil in Karlsruhe löst Beben in Berlin aus

Von einer "Klatsche mit Doppelwumms" sprach der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe Alexander Dobrindt – die Verfassungsrichter haben den Nachtragshaushalt 2021 für nichtig erklärt. Das hat Folgen für den Klima- und Transformationsfonds. › mehr
- Recht