Erhöhte Investitionszulage Wirtschaftsgut muss der handwerklichen Leistung dienen
Für Wirtschaftsgüter, die nicht zur Erbringung einer handwerklichen Leistung genutzt werden, kann ein in die Handwerksrolle eingetragener Betrieb keine erhöhte Investitionszulage beanspruchen. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (BFH v. 21.06.2007, Az.: III R 81/06).
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