Arbeitsrecht Kündigung leistungsschwacher Mitarbeiter
Ein Arbeitgeber ist berechtigt, minderleistende Mitarbeiter zu kündigen. Die Kündigung kann dann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten vorwerfbar verletzt, indem er fehlerhaft arbeitet. Eine überdurchschnittliche Fehlerhaftigkeit ist ein klares Indiz für eine vorwerfbare Pflichtverletzung. Das entschied das Bundsarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil zur Kündigung eines Betriebs, der dem Kündigungsschutzgesetz unterlag (BAG v. 17.1.2008, Az.: 2 AZR 536/06).
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