Der Verkauf von Firmen- und Privatkrediten durch Banken nimmt zu – was Betroffene beachten müssen

Sicherheit kostet extra
Jahrelang lief es gut. Obwohl es für die Firma meist eine Belastung war, kam sie ihren Darlehensverpflichtungen gegenüber der Bank immer nach. Bis die Information der Bank über den Verkauf des Darlehens und die geänderte Zuständigkeit im Briefkasten lag. Der neue Investor stellte das Darlehen sofort fällig und die Firma musste von heute auf morgen Insolvenzantrag stellen. So könnte ein realistisches Szenario aussehen, von dem etliche Mittelständler betroffen sind, deren Darlehen von der Hausbank an einen professionellen Finanzinvestor verkauft wurden.
Seit einiger Zeit häufen sich in den Medien die Berichte über den Verkauf von Firmen- und Privatkrediten durch deutsche Banken an ausländische Investoren. Davon sind nicht nur so genannte notleidende Kredite betroffen, sondern auch Kredite ohne Leistungsstörungen. Unstrittig ist, dass besonders der Mittelstand, dessen Finanzierungsmittel Nr. 1 der Bankkredit ist, von diesem Geschäftsgebaren betroffen ist. Schätzungsweise 250 Milliarden Euro an notleidenden Krediten stehen in den Büchern der Banken.
Druck der
Eigenkapitalvorschriften
Knapp 40 Milliarden Euro sollen bereits an Finanzinvestoren verkauft sein. Zahlen, die sich nur annähernd schätzen lassen. Dennoch ein Markt, der mit seinem enormen Potenzial weiter boomt. Dies ist sicherlich einer der Gründe, warum sich die Banken einen organisierten Handel mit „Distressed Depts“ (notleidende Kredite) wünschen. Gemäß einer Studie von Roland Berger Strategy Consultants wäre eine Börse zum Handeln „unliebsamer Kredite“ für 58 Prozent der Bankmanager wünschenswert. Ein Geschäft, bei dem der Darlehensnehmer nur verlieren kann.
Beteiligte wie Beobachter gehen zumeist davon aus, dass der Druck der Eigenkapitalvorschriften (Stichwort Basel II) der vorherrschende Grund für die Veräußerung notleidender Kredite seitens der Banken sei. In der Studie hingegen äußerten 74,1 Prozent der Bankmanager, sie würden ihr Kreditbuch bereinigen wollen und 20,4 Prozent zielten auf einen attraktiven Verkaufspreis. Lediglich 14,8 Prozent führten die verringerte Eigenkapitalhinterlegung (Basel II) als Hauptgrund an. Also stehen die Entledigung „unliebsamer“ Kredite und der Profit beim Geschäft mit dem Kredithandel im Vordergrund.
Im Jahr 2006 ist man noch davon ausgegangen, dass sich das Transaktionsvolumen für notleidende Kredite in den kommenden zwei Jahren stark verringert. Hauptgrund sei die Uneinigkeit über den Preis, war dort zu lesen. Diese Prognose hat sich nicht bewahrheitet. Im Gegenteil. Große Finanzinvestoren, wie der in den USA im Staat Texas ansässige Investor „Lone Star“, werden in der öffentlichen Meinung stark für ihr „Heuschrecken-Gebaren“ kritisiert. Es sei die Zielsetzung, möglichst schnell Geld über die Verwertung der Kredite zu machen. Dazu greife man zu Mitteln wie der sofortigen Kontopfändung und Vollstreckung, um den Kreditnehmer unter Druck zu setzen.
Schutz für Kreditnehmer
gefordert
Gleiches gilt auch für die deutschen Banken, die sich der Praxis des Kreditverkaufs bedienen. So hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) wie in einer Pressemitteilung angeführt, fünf deutsche Banken im Zusammenhang mit Kreditverkäufen abgemahnt.
Der vzbv greift mit den Abmahnungen die in den Kreditverträgen dieser Banken verwendeten Klauseln bezüglich einer pauschalen Zustimmung des Kunden zur Weitergabe seiner Daten und der Befreiung der Bank vom Bankgeheimnis an. Dadurch könnten auch Kredite ohne Leistungsstörung jederzeit verkauft werden.
Nachdem seit geraumer Zeit der Ruf nach rechtlicher Hilfe bei der gängigen Praxis des Kreditverkaufes verhallte, setzt sich nun doch der Finanzausschuss des Bundestages mit möglichen gesetzgeberischen Maßnahmen aus-einander. So hat zum Beispiel Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ein Maßnahmenpaket zum besseren Schutz von Kreditnehmern bei einem Verkauf ihrer Darlehensforderung vorgelegt.
„ Auch wenn in einigen Urteilen der Verkauf von Krediten als grundsätzlich legitim festgestellt wurde, bleiben viele Rechtsfragen ungeklärt“, sagt Chantal Ryssel, Rechtsanwältin aus München. Besteht bspw. beim Fehlen expliziter Vertragsregelungen ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und wegen möglicherweise unzulässiger Weitergabe personenbezogener Daten des Darlehenskunden ein Verstoß gegen das Bankgeheimnis? Hier ist es von besonderer Bedeutung, ob der Kunde schon einmal vertragsbrüchig geworden ist, was die Bank grundsätzlich zum Verkauf ermächtigt. „Dennoch bleibt im Einzelfall zu klären, inwieweit der Darlehensnehmer Erklärungen zur Vollstreckungsunterwerfung unterschrieben hat“, sagt Ryssel. „Liegen überhaupt keine Vertragsverstöße durch den Darlehensnehmer vor, so sei zwingend zu prüfen, ob das Darlehen ohne Zustimmung des Darlehensnehmers veräußert werden kann. Dies ist vertragsabhängig und sollte de facto im Darlehensvertrag in den AGBs verankert sein. Es bleibt es fraglich, ob so eine Klausel der Inhaltskontrolle von AGBs standhält. Im Zweifelsfall ist eine Überprüfung der individuellen Rechtslage zwingend geboten“, sagt Ryssel.
Banken zu Reaktion
gezwungen
Auch die Banken reagieren auf den öffentlichen Druck. Nachdem die Politik das Thema „Kreditverkauf“ auf die Agenda genommen hat, sehen sich die Banken gefordert, dem Druck der öffentlichen Meinung entgegenzuwirken. Die Commerzbank bspw. bietet ihren Kunden als eine der ersten deutschen Banken eine „Verkaufsschutzgarantie“ für schlappe 0,1 bis 0,2 Prozent Aufschlag p.a. an. Auf diesem Weg wird man dem Wunsch des Kunden gerecht, der einen Verkauf seines Darlehens ausgeschlossen sehen möchte. Wobei die Kunden, die einen Aufschlag auf den Kreditzins akzeptieren, aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in die Bonitätsklasse der zu veräußernden Kredite fallen.
Auf der sicheren
Seite sein
Das Ergebnis der politischen Diskussion und die daraus resultierenden gesetzlichen Regelungen bleiben abzuwarten. Ryssel rät deshalb neuen Darlehensnehmern, vor Abschluss eines Darlehensvertrages die Problematik bei der Bank offen anzusprechen und sich von Seiten der Bank Lösungen aufzeigen zu lassen.
Hinterfragt werden muss auch die üblicherweise verbundene Zinssteigerung für einen abtretungssicheren Kredit. Sollten Sie bereits von einem Kreditverkauf betroffen sein und sich mit Vollstreckungsmaßnahmen konfrontiert sehen, so lautet der Expertenrat von Ryssel, schnell handeln, in jedem Fall die Rechtslage prüfen lassen und auch mit dem Erwerber des Kredits über Alternativen zur Vollstreckung verhandeln.