Rücktritt vom Autokauf Kein Anspruch auf Bargeld für in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagen

Bei der Rückabwicklung eines Autokaufs muss der Käufer seinen in Zahlung gegebenen Gebrauchtwagen zurücknehmen. Er kann auch dann kein Bargeld für den angerechneten Betrag verlangen, wenn der Händler den Kredit für den Gebrauchtwagen übernommen hat. Das stellte der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil klar (BGH v. 20.02.2008, Az.: VIII ZR 334/06). › mehr
- Anzeige -