Für Fahrten mit dem Dienstwagen stellen viele Arbeitgeber eine Tankkarte zur Verfügung, die – je nach Vereinbarung – nur für das Tanken des Geschäftswagens verwendet werden darf. So auch im Fall eines Vertriebsmitarbeiters aus Niedersachsen. Nachdem er wiederholt gegen diese Regelung verstoßen hatte, wurde ihm fristlos gekündigt – zu Recht? Darüber hat jetzt das Landesarbeitsgericht entschieden.
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