Reparaturkosten Rückzahlung bei nachträglicher Geltendmachung von Gewährleistungsrechten
Wird eine Rechnung vorbehaltlos bezahlt, so kann dadurch weder ein deklaratorisches noch ein "tatsächliches" Anerkenntnis der beglichenen Forderung angenommen werden. Denn auch nachträglich geltend gemachte Gewährleistungsrechte – beispielsweise beim Gebrauchtwagenkauf – können zur Rückzahlung der Rechnungskosten führen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (BGH v. 11.11.2008, Az.: VIII ZR 265/07).
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