Bundearbeistgericht bestätigt Rechtsprechung Betriebsübergang und -stilllegung schließen sich gegenseitig aus
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 22. Oktober 2009 seine Rechtsprechung bestätigt und entschieden, dass sich Betriebsstilllegung und Betriebsübergang gegenseitig ausschließen.
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