EuGH Altersabhängige Regelung der Kündigungsfristen verstößt gegen EU-Recht
Arbeitgeber müssen sich künftig auf längere gesetzliche Kündigungsfristen einstellen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19. Januar 2010 entschieden, dass die deutsche Regelung der Kündigungsfristen mit Unionsrecht nicht zu vereinbaren ist (Rs. C-555/07). Nach § 622 Abs. 2 S. 2 Bürgerliches Gesetzbuch verlängert sich die Kündigungsfrist für arbeitgeberseitige Kündigungen bei längerer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Bei der Berechnung der verlängerten Kündigungsfristen werden die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres liegenden Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt.
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