Die KfW ergänzt seit 1. Mai 2010 das Förderangebot "Altersgerecht Umbauen" zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand um eine Zuschussvariante. Antragsberechtigt sind private Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern, Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter.
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