Aus- und Einbaupflichten Lieferanten im Fadenkreuz des Europäischen Gerichtshofs
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 16. Juni 2011 (Az.: C-65/09, C-87/09) auch Rechte und Pflichten von Handwerksunternehmern, die beispielsweise Elektrogeräte oder Fliesen, Böden und Platten verkaufen, geklärt. Das Urteil betrifft insbesondere Aus- und Einbauverpflichtungen des Verkäufers bei Mängeln der zwischenzeitlich installierten, montierten oder eingebauten Materialien.
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