Arbeitszeitbetrug Außerordentliche Kündigung gerechtfertigt
Der vorsätzliche Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine Verpflichtung, die geleistete Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, kann einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Wie das Bundesarbeitsgericht entschied (BAG v. 09.06.2011, Az.: 2 AZR 381/10), gilt dies für einen vorsätzlichen Missbrauch einer Stempeluhr ebenso wie für das wissentliche und vorsätzlich falsche Ausstellen entsprechender Formulare.
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