Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die selbstständig nutzungsfähig sind und netto zwischen einem und 1.000 Euro kosten. Seit 2010 haben Unternehmen hier mehrere Wahlrechte. Unklar war jedoch bisher, wie diese Wahlrechte letztendlich ausgeübt werden dürfen. Ein ausführliches Infoschreiben des Bundesfinanzministeriums schafft jedoch nun Klarheit (BMF, Schreiben vom 30.9.2010, Az.: IV C 6 [...]
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