Steuer aktuell Zuschläge bei Auslandsentsendung: Seit dem 1. Januar 2012 steuerfrei
Werden Sie von Ihrem Arbeitgeber (regelmäßig) im Ausland eingesetzt, sollten Sie ihn darum bitten, Ihnen einen so genannten Kaufkraftzuschlag auszubezahlen. Dieser Zuschlag ist bestenfalls steuerfrei. Ab 2012 gelten für viele Länder neuer Kaufkraftzuschläge.
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