Bundesurlaubsgesetz Resturlaub aufsparen: Chef muss zustimmen
Wer im Dezember noch Urlaubstage übrig hat, kann diese nicht immer mit ins nächste Jahr nehmen. Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist die Übertragung von Resturlaub nur zulässig, wenn es dafür dringende betriebliche oder persönliche Gründe des Arbeitnehmers gibt. Wichtig sind genaue Absprachen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
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