Vermieter können ihre Wohnungen künftig leichter energetisch modernisieren. Das sieht unter anderem die beschlossene Mietrechtsreform des Bundeskabinetts vor. Mieter können nicht mehr so leicht eine Mietminderung wegen Baulärm erreichen und Vermieter haben nun die Möglichkeit, Contracting zu nutzen. Außerdem sollen Mietnomaden zukünftig leichter das Handwerk gelegt werden können.
Heidi Roider

Mit diesem Mietrechtsänderungsgesetz wird unter anderem die Dämmung vermieteter Wohnungen erleichtert. Während Bauarbeiten mit Staub und Lärm darf der Mieter in den ersten drei Monaten die Miete nicht mehr mindern. "Umgekehrt profitieren die Mieter von geringeren Nebenkosten", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Der Vermieter dürfe wie bei anderen Sanierungen auch nach geltendem Recht jährlich maximal 11 Prozent der Kosten für die Modernisierungen auf die Miete umlegen.
Das Bundeskabinett begründet dies damit, dass der Mieter in der Regel von Dämmung, Isolierglas-Fenstern und modernen Heizungsanlagen durch niedrigere Heizkosten profitiert. Die Betriebskosten der Wohnung gehen also zurück. Die Kosten der Modernisierung fallen dagegen zunächst beim Vermieter an.
Contracting: keine höheren Kosten für den Mieter
Der Vermieter kann außerdem von der Eigenversorgung mit Wärme auf das so genannte Contracting umstellen. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erklärte dazu: "Auf eine gesetzliche Grundlage wurde auch das Contracting gestellt. Contracting kann Energie sparen oder Energie effizienter nutzen, weil die Wärmelieferung auf einen externen Anbieter übertragen wird. In Zukunft kann der Vermieter die Übertragung ohne Zustimmung des Mieters vornehmen, sofern die Umstellung kostenneutral erfolgt."
Das bedeutet: gewerbliche Wärmelieferung durch Dritte. Künftig kann der Vermieter Wärmelieferkosten auf den Mieter umlegen, wenn er Eigenversorgung auf gewerbliche Wärmelieferung umstellt.
Dies sei ein wichtiger Beitrag zur effizienteren Versorgung von Gebäuden mit Wärme oder Warmwasser leiste und diene zudem dem Klimaschutz. Für den Mieter dürfen die Kosten durch die Umstellung jedoch nicht steigen.
Künftig soll der Vermieter auch Räumungsansprüche einfacher durchsetzen können. Deswegen wurde die in der Praxis entwickelte so genannte "Berliner Räumung" jetzt auch ins Gesetz aufgenommen. Der Vermieter hat beispielsweise jetzt das Recht, einfach das Türschloss auszuwechseln, die Möbel des ehemaligen Mieters kann er aber in der Wohnung belassen. Dies erspare dem Vermieter insbesondere den Kostenvorschuss für die hohen Transport- und Lagerkosten des Räumungsguts.
Das beschlossene Gesetz unterbindet die Umgehung des Kündigungsschutzes bei der Umwandlung vermieteter Wohnung in Eigentumswohnungen. Hier gab es nach Ansicht des Gesetzgebers bislang eine Schutzlücke, wenn Eigenbedarf einer Eigentümer-Gesellschaft vor der Umwandlung in Wohneigentum geltend gemacht wurde. Dadurch bestand die Gefahr, dass die angestammte Mieterschaft aus attraktiven Wohngebieten verdrängt wird.