Noch haben Sie genug Zeit, um die eine oder andere Steuer sparende Strategie zu fahren, bevor schon das neue Steuerjahr 2012 beginnt. Besonders interessant scheint die Umstellung auf den elektronischen Rechnungsversand. Zudem sind Kinderbetreuungskosten zukünftig keine Betriebsausgaben mehr.
Im Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurden rückwirkend zum 1. Juli 2011 die Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen entschärft. Für den Vorsteuerabzug muss die elektronische Rechnung nun keine digitale Signatur mehr enthalten.
Unternehmer, die viele Ausgangsrechnungen verschicken, sollten deshalb prüfen, ob sich die Umstellung von Papierrechnung auf den elektronischen Rechnungsversand lohnt. Meist ist das auf folgenden Gründen der Fall: 1. Kostenersparnis: Weniger Tinte, Papier, Porto. 2. Zeitersparnis. 3. Schnellere Übermittlung und somit schnellere Bezahlung der Rechnung.
Elektronische Rechnungen sind Rechnungen per E-Mail, per Datei, per USB-Stick oder Rechnungen, die auf ein Computer-Fax geschickt werden.
Kinderbetreuungskosten keine Betriebsausgaben mehr
Einzelunternehmer und Mitunternehmer an Personengesellschaften konnten bisher zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten wie Betriebsausgaben von ihrem Gewinn abziehen. Angenehme Folge: Durch die Gewinnminderung sank bisher auf die Gewerbesteuerbelastung. Ab 2012 gibt es dieses Privileg nicht mehr.
Ab nächstem Jahr dürfen solche Kosten nur noch als private Sonderausgaben bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden. Der Gewinn und die Gewerbesteuer mindert sich dadurch nicht mehr.
Tipp: Hier kann es Sinn machen, die Kinderbetreuungskosten für 2012 bereits im Jahr 2011 vorauszubezahlen, um so möglichst viel der Kosten noch im Jahr 2011 wie Betriebsausgaben abziehen zu können. Die Vergleichsrechnung sollte jedoch ein Steuerberater durchführen. dhz
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