Kolumne Integration: Das Erlernen der Fachsprache stärker fördern

"Die Zuwanderung und Berufsausbildung müssen berufsbezogen gedacht und praktisch umgesetzt werden", fordert Ausbildungsberater Peter Braune. Nur so könnten die zukünftigen Fachkräfte unter den Zugewanderten erschlossen werden. Notwendig hierfür seien vor allem berufsbezogene Sprachkenntnisse, schreibt er in seinem Gastbeitrag.

Gastautor Peter Braune

Sprache ist der Schlüssel zur Integration. - © DC Studio - stock.adobe.com

Ich meine, dass zur besseren Eingliederung der Menschen mit geringen Deutschkenntnissen Ansätze notwendig sind, die das Erlernen von Fachkenntnissen mit dem Erwerb von Deutschkenntnissen verbinden. Nur das führt zur zielgerichteten Ausbildung in den Lernorten Betrieb und Berufsschule. Das Erlernen der deutschen Sprache, der Kenntnisse und Fertigkeiten sowie der Berufssprache muss eng miteinander verknüpft sein. Hierfür braucht es in den handwerklichen Betrieben auch motivierte Fachkräfte für den Umgang mit den Beschäftigten nichtdeutscher Herkunftssprache.

Für das Erlernen der Fachsprache gibt es nur wenige Materialien, meist im Bereich der Erziehungs- und Pflegeberufe, im Handel sowie in der Hotellerie und Gastronomie. Die Materialien wurden in der Regel im Rahmen von öffentlich geförderten Projekten erarbeitet. Es wäre mehr als sinnvoll diese öffentlich zugänglich zu machen. Ich hoffe, dass alle Sprachlehrmaterialien, die Situationen im Berufsalltag darstellen, immer mithilfe der Fachleute aus der Praxis erarbeitet wurden.

Sprachförderung in praktische Arbeitsabläufe integrieren

Es wäre gut, wenn sich die Sprachförderung an den beruflichen Schulen am Lernniveau der Schülerinnen und Schüler orientiert und möglichst in praktische Arbeitsabläufe integriert wird. Eine Verbindung mit der Berufspraxis in den Handwerksbetrieben wäre auf jeden Fall sinnvoll. Die Angebote an den beruflichen Schulen, für die Zugewanderten ab 16 Jahre, müssen in die Förderketten zum Übergang in die nicht geförderte Berufsausbildung einbezogen werden. Hierfür müssen in den Bundesländern, Arbeitsagenturen, Jobcentern und bei den Schulträgern die gemeinsamen und passenden Programme bereitgehalten werden.

Zugewanderte, die in die Berufsausbildung übergehen, benötigen eine weitere Förderung der fachlichen Sprachkenntnisse, wenn sie die Berufsschule besuchen. Das ist die Voraussetzung für das Erlernen der Fachsprache und eine erfolgreiche Integration als Fachkräfte in die Unternehmen.

Stand der Sprachkenntnisse systematisch erheben

Die Arbeitsmarktpolitik berücksichtigt bei der Entwicklung von Fachkräften bisher leider zu wenig die Zielgruppe der Zugewanderten und ihren Förderbedarf. Daher sollte auch die Umschulungsdauer ausgedehnt werden, da der bisherige Zeitraum von weniger als zwei Drittel der Regelausbildungszeit nicht berücksichtigt, dass neben den Kenntnissen und Fertigkeiten auch die Berufssprache gelernt und damit die Deutschkenntnisse erweitert werden müssen. Zur besseren Eingliederung in den Arbeitsmarkt sollte auf jeden Fall bei den Feststellungsmaßnahmen generell auf die Eignung und Motivation für ein bestimmtes Berufsbild getestet werden, aber auch auf die Fähigkeit eine Sprache zu lernen. Die Sprachfeststellung müsste auf die Zielgruppe ausgerichtet sein. Auf jeden Fall wäre es sehr wichtig, dass in den Arbeitsagenturen und Jobcentern systematisch der Sprachstand der Arbeitsuchenden erhoben wird.

Die bereits jetzt entstehende Angebotsvielfalt auf kommunaler Ebene bei der Sprachförderung für die Zugewanderten zeigt, dass alles nicht so recht systematisch gedacht ist. Sie sorgt zwar für den Wettbewerb um die besten Ideen, aber auch gleichzeitig für die verschiedenen Rahmenbedingungen. Um möglichst zielgerichtet die Menschen zu fördern, müssen Bund, Länder, Arbeitsagenturen und Kommunen zusammenarbeiten und in einer geraden Linie arbeiten. Dabei muss von den unterschiedlichen Zielgruppen, das heißt von ihrem jeweiligen Schulabschluss beziehungsweise Berufs- oder Beschäftigungsstatus, ausgegangen werden, nicht von den geltenden Förderrichtlinien. Die ehrenamtliche Sprachförderung kann nur begleiten und darf nicht in der Hauptsache angesetzt werden.

Es braucht fachlich geeignete "Kümmerer" in den Betrieben

Das Handwerk leistet in diesem Zusammenhang bereits einen ordentlichen Beitrag, es könnte jedoch noch viel mehr getan werden. Dabei benötigen sie dringend die Beratung zu allen Fragen der Integration dieser Zielgruppe in die betriebliche Berufsausbildung. Geeignet sind auch die Angebote zur Organisation und Begleitung der Arbeitserprobung oder Praktika. Natürlich darf die Unterstützung der Handwerksbetriebe bei der Einstellung und die Begleitung während der gesamten Ausbildung nicht fehlen. Dafür werden fachlich geeignete Kümmerer gebraucht. Letztendlich geht es auch um die Weiterbildung der Ausbildungsverantwortlichen.

Die Handwerksbetriebe können bei der Ausbildung der Geflüchteten eigentlich nur gewinnen. Für die Meisterin oder den Meister gilt es aber, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen, da die Beschäftigungsmöglichkeiten maßgeblich vom aktuellen Aufenthaltsstatus abhängen. Da gibt es den anerkannten Personenkreis, deren Antrag auf Asyl vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge positiv beschieden wurde. Bei den Personen mit einer Aufenthaltsgestattung ist das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Die Menschen mit einem Duldungsstatus befinden sich nicht oder nicht mehr im Asylverfahren oder haben bereits einen negativen Bescheid erhalten. Ihre Abschiebung wurde, ausgesetzt meist aus humanitären Gründen. Sie erhalten von der Ausländerbehörde die Bescheinigung für die Aussetzung einer Abschiebung, das ist die so genannte Duldung.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

© privat

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.