Steuer aktuell Höheres Nettogehalt durch clevere Steuerklasse

Jammern Ihre Mitarbeiter, dass Ihr Nettogehalt zu niedrig ist und bitten deshalb um eine Gehalteserhöhung, sollten Sie prüfen, ob der Arbeitnehmer die optimale Steuerklasse hat. Viele verheiratete Arbeitnehmer könnten mit der richtigen Steuerklasse ein deutlich höheres Nettogehalt beziehen.

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Eine optimale Steuerklasse können sich Arbeitnehmer in drei verschiedenen Fällen aussuchen:

  • Der Arbeitnehmer ist verheiratet. Hier kommt die Steuerklassenkombination IV/IV III/V oder IV/IV mit Faktor in Betracht.
  • Dieselben Steuerklassenkombinationen können Arbeitnehmer wählen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit ihrem gleichgeschlechtlichen Partner leben.
  • Ein Wahlrecht haben auch echte Alleinerziehende. Das sind Elternteile, die ledig sind und nur mit ihren Kindern in einem Haushalt leben. Sie können anstatt der Steuerklasse I die günstigere Steuerklasse II beantragen. Dadurch steigt das Nettogehalt.

Typisches Beispiel aus der Praxis

Ben Bauer hat 2014 geheiratet. Seine Frau arbeitet nicht, sondern kümmert sich um das gemeinsame Kind. Ben Bauer hat einen Monatslohn von 2.500 Euro Brutto. Je nachdem, ob er Steuerklasse IV oder Steuerklasse III hat, bekommt es folgendes Nettogehalt:

  Steuerklasse IV Steuerklasse III
Bruttogehalt 2.500 Euro 2.500 Euro
Abzgl. Steuern -345,41 Euro -113,33 Euro
Abzgl. Sozialversicherung -510,63 Euro -510,63 Euro
Nettogehalt 1.643,96 Euro 1.876,04 Euro

Der Wechsel von Steuerklasse IV auf III würde Ben Bauer im Jahr ein um 2.785 Euro höheres Nettogehalt bescheren.

Tipp: Mit welcher Steuerklassenkombination ein verheirateter Arbeitnehmer 2015 steuerlich am günstigsten fährt, kann einem aktuellen Merkblatt des Bundesfinanzministeriums entnommen werden. Sie finden es hier. dhz

Weitere Steuertipps gibt es imDHZ-Steuerarchiv .