Das Umweltbundesamt hat ein Herkunftsregister für Ökostrom (HKNR) gestartet. Das HKNR soll die Vermarktung dieses Stroms überwachen. Damit sollen Verbraucher sicher gehen können, dass sie auch wirklich Ökostrom beziehen.
Mit diesem neuen Herkunftsnachweisregister für Ökostrom (HKNR) soll vor allem der Verbraucherschutz gestärkt werden. Das HKNR soll die Vermarktung von Ökostrom überwachen und mit Herkunftsnachweisen eine Doppelvermarktung ausschließen.
Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien müssen sich und ihre Anlagen laut dem Umweltbundesamt beim HKNR registrieren, sofern sie ihren Strom direkt und mit Herkunftsnachweisen vermarkten wollen und dafür auf fixe Vergütungen oder Marktprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz verzichten.
Schutz für Verbraucher
Mit dem Ökostrom-Register setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Der Herkunftsnachweis bescheinigt in der Form eines elektronischen Dokuments, wo und wie Strom aus erneuerbaren Energien produziert und eingespeist wurde. Für jede Megawattstunde (MWh) erneuerbaren Stroms e rhält der Erzeuger jeweils einen Herkunftsnachweis.
Wer Strom aus erneuerbaren Energien produziert, darf diese Stromeigenschaft vermarkten – zukünftig aber nur ein einziges Mal und nur, wenn der Stromerzeuger registriert ist. Damit will die Bundesregierung zukünftig die "bisher verbreitete Form des einfachen Umetikettierens von Strom mittels Kauf" ve rhindern.
Weitere Informationen e rhalte Sie unter hknr.de und auf der Seite des Bundesumweltamtes . rh
