Die Bundesregierung will die Wärmewende einleiten und dafür das Gebäudeenergiegesetz überarbeiten. Das Handwerk übt deutliche Kritik. Die Übergangsfristen seien zu kurz, es mangele an Technologieoffenheit und Zahlen würden schön gerechnet.

Die Kritik des Handwerks an der Wärmewende reißt nicht ab. "Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist vor allem mit Blick auf seine Umsetzung sehr ambitioniert", sagt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). "Das gilt insbesondere für die Vorgabe, dass ab 2024 neue Heizungen nur noch auf einer Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien eingebaut werden dürfen", fügt er hinzu. Ursprünglich habe der Koalitionsvertrag diese Vorgabe erst ab 2025 vorgesehen. Dass die Regierungskoalition die Regelung jetzt angesichts des Angriffs auf die Ukraine um ein Jahr vorziehe, erscheine "nicht sachgerecht" und sogar "kontraproduktiv". Wichtig sei auch, wie flankierende Förderprogramme ausgestaltet werden. Dies sei gegenwärtig aber noch völlig offen.
Mehr Technologieoffenheit gefordert
Als Grund für seine Kritik nennt Dittrich die eingeschränkte Technologieoffenheit und die Bevorzugung von Wärmepumpen und Wärmenetzen. "Diese Fokussierung auf vor allem zwei Technologien ist nicht unproblematisch, da Wärmepumpen derzeit gar nicht in diesem Umfang verfügbar und lieferbar sind und zudem die Dekarbonisierung der Wärmenetze noch nicht in erforderlichem Umfang erfolgt ist", erklärt er. Mit Wärmepumpen allein werde man die klima- und energiepolitischen Ziele der Regierung nicht erreichen. Beachtet werden sollten auch Aspekte wie "die Dämmung der Gebäudehülle" oder "die Nutzung von Biomasse auch im Neubau". Die Novelle soll aller Voraussicht nach am 19. April im Kabinett beschlossen werden.
Und weiter heißt es in der Stellungnahme des ZDH zur Novelle: Angesichts des notwendigen Vorlaufs und der sich abzeichnenden Zeitschiene der politischen und parlamentarischen Umsetzung erscheint ein Start der 65-Prozent-EE-Vorgabe "erst ab 2025 realistisch". Vor dem Hintergrund bestehender Lieferschwierigkeiten beziehungsweise langer Bestellzeiten und Bearbeitungszeiten von Förderanträgen müssten Regelungen, die zum 1. Januar 2024 greifen sollen, schon jetzt verabschiedet und beratungsfähig auf dem Tisch liegen, um Kontinuität im Modernisierungsmarkt zu gewährleisten.
Kritik an zu kurzen Fristen kommt auch vom Zentralverband Heizung Sanitär Klima (ZVSHK). Bemängelt wird schon allein die Frist zur Stellungnahme des 155 Seiten umfassenden Entwurfs. Dafür wurden Verbänden und Ländern gerade mal acht Tage über Ostern eingeräumt. "Eine zu kurze Fristsetzung für eine angemessene Stellungnahme", sagt Andreas Müller, Geschäftsführer Technik beim ZVSHK. Zu kurz bemessen seien auch die Fristen zur Einführung der Wärmepumpe oder anderer klimafreundlicher Technologien. Hier fordert der Verband Verlängerungen von einem halben bis einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes. Unrealistisch sind nach Einschätzung Müllers auch die veranschlagten Kosten. "Die Zahlen sind schön gerechnet", sagt Müller.
Hier die Punkte im Einzelnen:
Verband: Berechnungen der Ministerien schwer nachvollziehbar
Das Bundeswirtschafts- und das Bundesbauministerium beziffern in ihrem Anfang April vorgelegten Gesetzesentwurf die jährlichen Kosten für den Einbau klimafreundlicher Heizungen für Hauseigentümer auf insgesamt 9,1 Milliarden Euro pro Jahr bis 2028. Dem stehen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums über eine Betriebszeit der Heizungen von 18 Jahren Einsparungen von rund elf Milliarden Euro gegenüber. Für den ZVSHK sind diese Zahlen nur "bedingt nachvollziehbar". "Die hierfür getroffenen Annahmen erscheinen teilweise unrealistisch beziehungsweise falsch", heißt es etwa mit Blick auf die Lebensdauer von Wärmepumpen.
Nicht nachvollziehbar ist für Müller auch, weshalb Effizienzgewinne durch Optimierungen, Wärmerückgewinnung oder Modernisierungen wie etwa dem Einbau einer neuen Gasheizung nicht berücksichtigt werden und das 65-Prozent-Erneuerbare-Ziel künftig nur auf Erneuerbare Energien und den verbleibenden fossilen Energieverbrauch abstellt.
Weitreichendere Ausnahmeregelungen gefordert
Generell sollen bestehende Heizungen nach dem Gesetzesentwurf weiter betrieben und kaputte Heizungen repariert werden können. Allerdings dürfen Heizkessel nur bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen befeuert werden. Gaskessel können danach nur noch dann genutzt werden, wenn sie vollständig mit grünen Gasen betrieben werden. Für den Fall, dass eine Öl- oder Gasheizung schon vorher nicht mehr zu reparieren ist, soll es mehrjährige Übergangsfristen und eine Ausnahme für über 80-Jährige geben. Für diese entfällt im Havariefall die Pflicht zur Umstellung auf Erneuerbares Heizen. Nach Ansicht des Installateur-Verbands ist diese Ausnahmeregelung weder "nachvollziehbar" noch "ausreichend".
Mit Blick auf die Förderung fordern die Verbände, dass diese die wesentlich höheren und gegebenenfalls vor Ablauf der regulären Nutzungsdauer anfallenden Investitionskosten für Erneuerbare Energien Heizungen abfedern und langfristig zu Verfügung stehen.
Mehr Einsatz von Pellets im Neubau gefordert
Angesichts künftiger Heizungsmöglichkeiten hätte sich auch der ZVSHK mehr Technologieoffenheit gewünscht. Unverständlich sei etwa, dass im Neubau künftig Holzfeuerungen – als 100-prozentige erneuerbare Wärmelösung – nicht allein zum Einsatz kommen sollen. Auch sollten Biomassenheizungen als Hybridheizungen zur Erfüllung des 65-Prozent-Zieles erlaubt sein. Kritisch sieht der Installateur-Verband, dass Prozesswärme aus Biomasse im Neubau ebenfalls nicht zur Erfüllung der 65-Prozent-Regel vorgesehen ist. Grundsätzlich möglich im Neubau sei aber die Ergänzung einer Wärmepumpe mit einem Pelletkaminofen oder bei Mehrfamilienhäusern mit einem Holzheizkessel.
Weniger strenge Regeln für Wärmepumpen bemängelt
Möglich sein soll im Neu- und Bestandsbau neben dem Einbau einer reinen Wärmepumpe, der Anschluss an ein Fernwärmenetz, der Einbau einer Stromdirektheizung oder einer Solarthermieheizung, sofern sie den ganzen Wärmebedarf des Gebäudes abdeckt. Möglich sein soll auch der Einbau einer Hybridheizung, bei der an besonders kalten Tagen die Wärmepumpe durch eine fossile Heizung ergänzt werden darf. Kritisch merkt der ZVSHK an, dass der Gesetzgeber bei der Wärmepumpe nicht annähernd so restriktiv ist wie bei anderen Heizsystemen. "Der Betrieb mit fossilem Strom wird toleriert und eine verpflichtende Kombination mit Photovoltaik gibt es nicht."
Im Bestand sind Gas- und Biomasseheizungen weiter möglich
Im Bestand soll der Einbau einer reinen Biomasseheizung mit Holz oder Pellets weiter möglich sein. Auch soll der Einbau einer neuen Gasheizung weiter erlaubt werden. Allerdings unter der Voraussetzung, dass 65 Prozent erneuerbare Gase genutzt werden. Dazu zählen nachhaltiges Biomethan, Bio-Flüssiggas oder grüner und unter bestimmten Voraussetzungen blauer Wasserstoff. Eingebaut werden dürfen sollen auch sogenannte "H2-Ready-Gasheizungen", die später einmal ganz mit Wasserstoff betrieben werden können. Dies soll aber nur dann erlaubt sein, wenn es einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze bis zum 1. Januar 2035 gibt und diese Heizungen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff aus einem Wasserstoffnetz betrieben werden. Die aufgeführten Bedingungen hält der ZDH für "überzogen und leider geeignet, die Nutzung diese Technologie zu verhindern", heißt es in der Stellungnahme des ZDH zur Novelle.