Um Aufträge an Land zu ziehen, sollten Handwerker aktiv auf potentielle Kunden zugehen. Gute Argumente für neue Aufträge sind die Steueranrechnungen für Privatpersonen. Zwei DHZ-Faltblätter klären über Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen auf.

Eine gute Möglichkeit Kunden davon zu überzeugen, Handwerkerleistungen im Eigenheim in Auftrag zu geben, ist die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG.
Erfüllt der Privatkunde ein paar Voraussetzungen, winkt ihm für Handwerkerleistungen eine Steueranrechnung von 20 Prozent der abgerechneten Arbeitsleistung, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Ein Argument, das meist zieht. Fügen Sie Ihren Werbeflyern als Argumentationshilfe für die Auftragsvergabe deshalb den übersichtlichen DHZ-Flyer zur Steueranrechnung für Handwerkerleistungen bei.
Den Flyer zu Handwerkerleistungen können Sie hier herunterladen:
Seite 2: Der DHZ-Flyer für haushaltsnahe Dienstleistungen. >>>
Bietet Ihr Handwerksbetrieb haushaltsnahe Dienstleistungen an, sollten Sie die letzten Wochen des Jahres 2013 dafür nutzen, um neue Aufträge an Land zu ziehen. Das funktioniert oftmals, wenn Sie den potentiellen Kunden klarmachen, dass für haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt Steuervergünstigungen nach § 35a Abs. 2 EStG winken.
Erfüllt der Privatkunde ein paar Voraussetzungen, winkt ihm für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Gebäudereinigung, Gartenarbeiten) eine Steueranrechnung von 20 Prozent der abgerechneten Arbeitsleistung, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Ein Argument, dass meist zieht. Fügen Sie Ihren Werbeflyern als Argumentationshilfe für die Auftragsvergabe deshalb den übersichtlichen DHZ-Flyer zur Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen bei.
Den Flyer zu haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie hier herunterladen:
Mehr Tipps für den Steuerendspurt 2013 gibt es für Unternehmer im Beitrag "Zwanzig Steuertipps zum Jahresende" und für Privatpersonen im Beitrag "Handwerker privat: Endspurt bei den Steuern" .
