Hohe Stromrechnungen und steigende Preise für Heizöl und Gas sind für viele Verbraucher Gründe, sich über Einsparmöglichkeiten Gedanken zu machen. Handwerksbetriebe, die als Energieberater tätig sind, haben momentan viel zu tun. Neben Wärmedämmungen und neuen Heizungen spielt aber auch der Umgang mit Haushaltsgeräten eine große Rolle. Die Bundesregierung plant deshalb eine Abwrackprämie für Kühlschränke.

Guter Service und eine ausführliche Beratung gehört heute zum Handwerksgeschäft genauso dazu, wie der Ein- und Ausbau von technischen Geräten, Reparaturen und Instandsetzungen. So sollten Betriebe Ihren Kunden auch immer wieder Tipps zum richtigen Umgang mit Haushaltsgeräten und technischen Vorkehrungen geben, die beim Energiesparen helfen können.
Da die Kosten für Energie in den nächsten Jahren noch weiter anziehen werden, kommt es darauf an, den Verbrauch zu optimieren. So lassen sich in einem durchschnittlichen Haushalt zehn bis 30 Prozent der Stromkosten sparen, wenn man nur richtig mit Geräten und vorhandener Technik umgeht.
In vielen Wohnungen finden sich die gleichen Stromfresser wie alte Kühlschränke und Gefrierschränke. Aber auch Aquarien und Wasserbetten gehen ins Geld, wenn man hier zu alte Technik verwendet. Viel Energie geht auch durch den Stand-by-Betrieb und sogar dann, wenn Stand-by-Taste ausgeschaltet ist, verloren – auch dann kann weiterhin Strom fließen. Experten empfehlen deshalb, die Geräte vollständig vom Strom zu nehmen, wenn sie nicht gebraucht werden.
Energiesparmodus automatisch aktivieren
Wo die menschliche Disziplin nicht reicht, kann die Technik helfen. Niemand muss seine Heizung noch mit der Hand regulieren oder die Rollläden abends eigenhändig herunterlassen. Alle elektrischen Geräte lassen sich automatisch ein- und ausschalten. Mit moderner Gebäudetechnik können alltägliche Abläufe so programmiert werden, dass sie den Bewohnern das Leben angenehmer machen.
So genügt morgens beim Verlassen des Hauses ein einziger Knopfdruck, und es schalten sich die komplette Beleuchtung, die Audio- und HiFi-Geräte sowie Haushaltsgeräte wie die Kaffeemaschine gleichzeitig aus. Die Heizung kann auf Energiesparmodus gefahren werden. Im Idealfall erreicht man so zu jedem Zeitpunkt den optimalen Energieverbrauch im Haus.
Gespart werden kann auch viel durch die richtige Beleuchtung. Wer sich noch mit Glühbirnen bevorratet hat, verzichtet auf Einsparungspotenzial. Besser sind moderne energiesparende Lampen. Die neuen Leuchtmittel verbrauchen laut der Deutschen Energie-Agentur (dena) bis zu 80 Prozent weniger.
Eine gute Wahl sind LED-Lampen. Sie sind robust, lassen sich häufig ein- und ausschalten und erreichen unmittelbar nach dem Einschalten ihre maximale Helligkeit. Auch Kompaktleichtstofflampen sind für den normalen Dauergebrauch geeignet, springen aber erst mit einiger Verzögerung an.
Unterstützung für Langzeitarbeitslose
Da schon diese kleinen Tipps helfen können, sehr viel Energie einzusparen, plant die Bundesregierung nun auch denjenigen, die nicht so schnell auf neue Technik umrüsten können , zu helfen. Sie möchte Medienberichten zufolge eine Art Abwrackprämie für alte Kühlschränke von Langzeitarbeitslosen einführen. So berichtet die "Saarbrücker Zeitung" unter Berufung auf Regierungskreise, dass Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) Hartz-IV-Empfängern einen Zuschuss beim Kauf eines neuen energieeffizienten Kühlschranks gewähren will. Der Zuschuss solle "signifikant hoch" sein, "so, dass die Geräte tatsächlich angeschafft werden", hieß es. Details des Programms würden jetzt ausgearbeitet, darunter auch Kriterien, welche Art von Kühlschränken bezuschusst werden.
Das Kühlschrankprogramm soll Teil des Beratungsprojekts "Stromspar-Check" werden, das vom Bundesverband der Energieagenturen Deutschlands und der Caritas seit 2008 angeboten wird und jährlich zehn Millionen Euro kostet. 80.000 Hartz-IV-Haushalte haben davon bislang profitiert. Wie die Zeitung weiter schreibt, hat das Arbeitsministerium seine bisherigen Bedenken gegen Altmaiers Projekt aufgegeben und besteht nun nicht mehr auf einer Anrechnung des Zuschusses auf den Hartz-IV-Bezug, wenn er in Form eines Gutscheines erfolgt. jtw/dapd