3G am Arbeitsplatz 3G-Kontrollen in vielen Handwerksbetrieben nicht praktikabel

Im Kampf gegen die Pandemie sollen ab Mittwoch schärfere Regeln am Arbeitsplatz gelten. Nur für Geimpfte, Getestete und Genesene lautet auch hier die Devise. Das Handwerk sieht hohe Hürden im Alltag – auch Datenschützer haben Bedenken.

Zutritt zur Arbeitsstätte nur geimpft, genesen oder mit negativem Test: Bundestag und Bundesrat haben eine 3G-Regel am Arbeitsplatz beschlossen. - © Sonja Birkelbach - stock.adobe.com

Das Handwerk bezweifelt, dass die in der Corona-Krise geplanten verpflichtenden 3G-Kontrollen am Arbeitsplatz überall in der Branche praktikabel sind. Bei vielen eher kleinen Betrieben dürfte der Kontrollaufwand vergleichsweise überschaubar bleiben, sagte Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, der Welt. "Aber bei den Betrieben etwa der Gebäudereinigung oder im Bauhandwerk, bei denen die meisten Beschäftigten direkt zu den Baustellen und dann oft noch zu täglich wechselnden Objekten und Arbeitsorten fahren, dürfte es extrem schwierig werden." Es sei noch völlig ungeklärt, wie diese verlangten täglichen Kontrollen pragmatisch durchgeführt und nachgewiesen werden könnten.

Vergangene Woche haben Bundestag und Bundesrat eine 3G-Regel am Arbeitsplatz beschlossen, die ab Mittwoch bundesweit gelten soll. Wenn im Betrieb "physischer Kontakt" zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann, soll der Zutritt nur mit Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellem Test (oder maximal 48 Stunden altem PCR-Test) möglich sein. Firmen sollen das täglich kontrollieren und dokumentieren. "Dazu müssen alle Arbeitgeber auch über entsprechende Auskunftsrechte gegenüber den Arbeitnehmern verfügen", heißt es in dem Beschluss.

"Besser wäre bundesweit 2G in Betrieben"

Die Test- und Kontrollpflichten seien für das Gebäudereiniger-Handwerk nicht machbar, sagte Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbands, dem Handelsblatt. "Vor diesem Hintergrund sollte die Politik mutig und ehrlich sein: Besser als neue Test- und Kontrollpflichten, die für Unternehmen unmöglich zu erfüllen sind, wäre bundesweit stattdessen 2G in den Betrieben und damit eine Impfpflicht am Arbeitsplatz."

Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe hält die Umsetzung der 3G-Regelung nur bedingt für möglich, wie Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa dem Handelsblatt sagte. In Einzelfällen sollten den Betrieben daher Alternativen wie eine 2G-Regelung ermöglicht werden. "Auch wenn eine gesetzliche Impfpflicht immer nur die zweitbeste Lösung ist, sollte sie nicht von vornherein ausgeschlossen werden."

Der Landesverband der Kreishandwerkerschaften Nordrhein-Westfalen geht noch einen Schritt weiter. "Wir halten eine 2G+ Pflicht für angemessen angesichts der jüngsten pandemischen Entwicklungen", sagt Ulrich Müller, Geschäftsführer des Landesverbandes. "Aus Verantwortung gegenüber den eigenen Mitarbeitern und gegenüber den Kunden", so Müller weiter.

Die Arbeitgeber müssen bislang mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten. Handwerkspräsident Wollseifer wehrte sich dagegen, dass Arbeitgeber künftig Mitarbeitern womöglich werktägliche Corona-Tests anbieten sollen. "Viel testen ist auch gut. Aber wenn jetzt noch mehr Testen eingefordert wird, können das natürlich nicht allein unsere Betriebe noch zusätzlich übernehmen." Man sei gegen eine Ausweitung der bisherigen Testangebotspflicht von wöchentlich zwei Tests auf fünf Tage in der Woche, sagte Wollseifer. "Drei der fünf Tests werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über für sie kostenlose Bürgertests machen müssen."

Datenschutzbeauftragter befürchtet Fehler

Auch Datenschützer sehen noch Klärungsbedarf. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält einige Bestandteile der Regelung für "fehlerhaft". Es bestehe nun das unnötige Risiko datenschutzrechtlicher Fehler, die bei Klagen vor Gerichten zu Verzögerungen führen könnten, so Kelber. "Der Pandemiebekämpfung würde das massiv schaden."

Kelber befürwortet grundsätzlich 3G am Arbeitsplatz, stört sich aber an der Umsetzung. "Es hätte in den meisten Fällen gereicht, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern überhaupt eine Kontrolle zu ermöglichen." Stattdessen seien die Unternehmen nun dauerhaft, flächendeckend und unter Androhung eines Bußgeldes zur Kontrolle der Beschäftigten verpflichtet worden. Trotzdem sehe der Gesetzentwurf keine Schutzmaßnahmen für die Daten der Beschäftigten vor.

"Die Vorgaben hätten klarer ausfallen können", meint auch der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink. Es bleibe viel Spielraum - etwa, ob Arbeitgeber täglich alle Beschäftigten kontrollieren müssten oder Stichproben genügten. Unscharf sei auch, ob Sichtkontrollen reichten, Listen angelegt würden oder ein Abgleich mit dem Personalausweis nötig sei. "Die Unklarheit geht zulasten der Beschäftigten", kritisiert Brink.

Das Bundesarbeitsministerium hat mittlerweile in einem FAQ Stellung zu einigen praktischen Fragen genommen. Demnach genüge es, am jeweiligen Kontrolltag den Vor- und Zunamen der Beschäftigten auf einer Liste "abzuhaken", wenn der jeweilige Nachweis durch den Beschäftigten erbracht worden ist. Bei geimpften und genesenen Personen müsse das Vorhandensein eines gültigen Nachweises nur einmal erfasst und dokumentiert werden. Bei Genesenen sei in diesem Fall zusätzlich das Enddatum des Genesenen-Status zu dokumentieren. fre/dpa