Steuer aktuell: Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 Gutscheine an Mitarbeiter: Bundesrat begrenzt Wert

Am 10. Oktober hat der Bundesrat den Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 zugestimmt. Dadurch werden in Kürze zahlreiche lohnsteuerliche Klarstellungen, aber auch die eine oder andere Neuerung, in Kraft treten. Eine Änderung betrifft die steuerfreie Gewährung von Gutscheinen an Arbeitnehmer im Wert von monatlich 44 Euro.

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Bisher wurden Gutscheine   wie Sachleistungen bewertet. Das heißt, vom üblichen Endpreis wurde noch einmal ein Abschlag von vier Prozent vorgenommen. Dadurch war es möglich, dass ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter einen Gutschein im Wert von 45,83 Euro pro Monat steuerfrei aushändigen durfte.

4-prozentiger Abschlag nicht mehr zulässig

In den neuen Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2015 wurde nun klargestellt, dass bei Ausgabe von Gutscheinen der 4-prozentige Abschlag vom üblichen Endpreis nicht mehr vorgenommen werden darf.

Das Problem dabei: Den neuen Richtlinien ist nicht zu entnehmen, ab wann diese Neuregelung greift. Auf der sicheren Seite steht nur, wer bereits heute den Betrag auf dem Gutschein auf maximal 44 Euro pro Monat begrenzt.

Tipp: Handwerksbetriebe, bei denen jeden Monat zig solcher Gutscheine an Arbeitnehmer ausgegeben werden, sollten Rücksprache mit Ihrem Steuerberater halten. Bestehen dann immer noch Zweifel, kann beim Finanzamt auch eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG gestellt werden. Hier muss das Finanzamt Stellung dazu beziehen, ab wann diese Regelung für Gutscheine anzuwenden ist. dhz

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