Die Nachricht hat sich verbreitet wie ein Lauffeuer. Das Bundesverfassungsgericht hat die Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Doch was bedeutet das für Eigenheimbesitzer und Vermieter in der Praxis? Muss rückwirkend mit einer höheren Grundsteuer gerechnet werden? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Bernhard Köstler

Grund für Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist verfassungswidrig, weil das System zur Ermittlung der Grundsteuer veraltet ist. Das verdeutlichen folgende Jahreszahlen:
- 1935: Einführung des Modells zur Ermittlung der Grundsteuer in der Weimarer Republik
- 1964: Anpassung der Grundstückswerte im Westen Deutschlands
Anpassungen im Osten? Seit mehr als 80 Jahren Fehlanzeige. Eigentlich ging es im Kern des Grundsteuergesetzes darum, den realistischen Wert eines Grundstücks zu ermitteln und darauf Grundsteuer zu erheben. Da das nicht gewährleistet ist, ist die Grundsteuer verfassungswidrig.
Rückwirkende Anhebung der Grundsteuer?
Doch Eigenheimbesitzer, Unternehmer und Mieter, denen die Grundsteuer vom Vermieter weiterbelastet wird, können vorerst aufatmen. Denn wie schon bei der Verfassungswidrigkeit des Erbschaft- und Schenkungssteuergesetzes vor einigen Jahren, läuft das verfassungswidrige System zur Grundsteuer erst einmal unverändert weiter. Die Bundesverfassungsrichter haben folgenden Zeitrahmen für gesetzliche Anpassungen vorgegeben:
- Bis zum Jahr 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen, die eine gerechte Ermittlung der Grundsteuer gewährleistet.
- Da jedoch geschätzt 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen und das nicht von heute auf morgen funktioniert, muss die neue gesetzliche Ermittlung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 umgesetzt werden.
Muss ich mit Mehrbelastungen rechnen?
In vielen Beiträgen zur Grundsteuer werden Schreckensszenarien dargestellt, nach denen die Grundsteuer um mehr als das 30-fache steigen könnte. Doch das sind natürlich nur Spekulationen. Nach einer Äußerung des neuen Bundesfinanzministers Olaf Scholz zahlen private Haushalte heute im Schnitt rund 200 Euro Grundsteuer. An diesem Durchschnittswert soll sich nichts ändern. Zumindest Privatleute mit Eigenheim und private Mieter dürften nun aufatmen können.
Ob und mit welcher Erhöhung Unternehmen bei der Grundsteuer ab 2025 kalkulieren müssen, ist noch völlig unklar.
Welche Varianten zur Neuberechnung der Grundsteuer gibt es?
Dass die Grundsteuer verfassungswidrig ist, war eigentlich schon lange klar. Nun wurde diese Befürchtung vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen. Diskutiert werden von Bund und Ländern seit Jahren insbesondere vier Varianten. Die Steuer richtet sich
- nach dem Wert von Grund und Boden und dem Wert des Gebäudes
- nach dem Wert des Grundstücks und den Kosten des Hausbaus
- allein nach dem Wert des Grund und Bodens
- nach der Fläche von Grund und Boden und Wohnraum
Welche dieser Varianten letztlich bei der Ermittlung der Grundsteuer zur Anwendung kommt, ist noch völlig offen. Deshalb sind Planspiele in den Medien und Zeitungsbeiträgen derzeit noch bloße Theorie.