Steuertipp Gehaltsextra Firmenfahrrad: Das ist steuerlich zu beachten

Es muss nicht immer gleich ein Firmenwagen sein. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern auch ein Firmenfahrrad zur Verfügung stellen. Ähnlich wie beim Firmenwagen muss der Arbeitnehmer dann einen geldwerten Vorteil versteuern. Wichtige steuerliche Unterschiede zu diesem Gehaltsextra.

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Kaufen Sie als Arbeitgeber ein Firmenfahrrad und stellen es einem Mitarbeiter zur Verfügung, muss er für die Privatnutzung lohnsteuerlich einen geldwerten Vorteil von 1% der auf volle 100% abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers versteuern. Für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb mit diesem Fahrrad muss anders als beim Firmenwagen kein extra geldwerter Vorteil versteuert werden.

Beispiel: Der Arbeitgeber erwirbt ein hochwertiges Mountainbike für 2.080 Euro und überlässt es seinem Mitarbeiter. Folge: Der Mitarbeiter muss für die Privatnutzung einen geldwerten Vorteil von 240 Euro pro Jahr als Arbeitslohn versteuern (2.000 Euro x 1% x 12 Monate).

Personalrabatt bei Fahrradverleih denkbar

Verkauft ein Handwerksbetrieb nicht nur Fahrräder, sondern verleiht sie auch an Kunden, ist als geldwerter Vorteil der Angebotspreis für den Verleih des Firmenfahrrads zu berücksichtigen. Vorteil, wenn der Arbeitgeber Fahrräder vermietet: Der Arbeitnehmer muss nichts für die Fahrradgestellung versteuern, wenn der geldwerte Vorteil nicht über 1.080 Euro pro Jahr liegt (= sog. Personalfreibetrag).

Elektrofahrrad mit Geschwindigkeit über 25 km/h ist ein Fahrzeug

Bei Gestellung eines Elektrofahrrads, das eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h erreicht, geht das Finanzamt von der Überlassung eines Fahrzeugs aus. Folge: Der Arbeitnehmer muss hier nicht nur einen geldwerten Vorteil für die Privatnutzung von 1% versteuern. Er muss auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit einen zusätzlichen geldwerten Vorteil von 0,03% versteuern. dhz

Tipp: Ist Ihr Mitarbeiter also fahrradbegeistert und er kann die Strecken zu den Kunden und für Fahrten zur Arbeit problemlos mit diesem Fahrrad zurücklegen, bringt dieses Gehaltsextra dem Mitarbeiter eine besondere Mitarbeitermotivation mit einem sehr überschaubaren, sprich niedrigen Steueraufwand. Der Arbeitnehmer spart sich immerhin den teuren Kauf eines Privatfahrrads.