Energetische Modernisierung Gebäudesanierung: Neue Förderbedingungen ab 1. März

Der Bund hat das Fördervolumen für KfW-Kredite zur energetischen Gebäudesanierung um 300 Millionen Euro aufgestockt. Wer einen Kredit bekommen möchte, muss zuvor jedoch ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen einholen. Diese Änderung gilt neben weiteren Neuerungen für die Heizungsmodernisierung ab 1. März.

Ab März gibt es neue Förderkredite für den Einbau neuer Heizungen. - © Foto: Miredi/Fotolia

Nachdem der Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen im vergangenen Jahr gescheitert ist, hat die Bundesregierung die Fördermittel der staatlichen KfW-Bankengruppe aufgestockt. Statt bisher 1,5 Milliarden Euro stehen nun 300 Millionen mehr zur Verfügung.

Wichtig: Antrag vor Sanierungsbeginn stellen

Neu ist jedoch, dass ab 1. März 2013 als Voraussetzung für die KfW-Förderung ein unabhängiger, externer Sachverständiger vor und nach der Modernisierungsmaßnahme als Gutachter beauftragt werden muss. Dazu kommt ebenfalls ab 1. März ein neues Förderprogramm für diejenigen, die ihre Heizungsanlage auf erneuerbare Energien umstellen. Sie erhalten einen zinsgünstigen Kredit in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.

Die Fördermittel der KfW müssen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. Anträge auf die erhöhten Zuschüsse können direkt bei der KfW-Bank gestellt werden. Einzelmaßnahmen werden mit zehn Prozent der Investitionskosten subventioniert, wobei die maximale Förderhöhe bei 5.000 Euro liegt. Bei Sanierungen, die Immobilien auf den Stand eines KfW-Effizienzhauses bringen, profitieren Eigentümer von noch höheren Fördergeldern. jtw/dapd

Weitere Informationen zu den neuen Förderbedingungen erhalten Sie unter kfw.de .