Die Bundesregierung plant die kritisierte "Winterlücke" bei den Energiepreisbremsen zu schließen. Gas- und Strompreisbremse sollen rückwirkend zum Jahresanfang 2023 greifen. Sparanreize sollen bleiben.

Die Bundesregierung will Bürger und Betriebe über das ganze kommende Jahr bei Strom- und Gaspreisen unter die Arme greifen. Die Preisbremse für Gas und Fernwärme soll im kommenden März auch rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 gelten.
"Damit sind die Menschen und kleine und mittlere Unternehmen für das gesamte Jahr 2023 und bis ins Frühjahr 2024 hinein vor zu starken Preisanstiegen geschützt", heißt es aus Regierungskreisen. Dieses Vorgehen ist auch für die Strompreisbremse geplant. Ein Kabinettsbeschluss diesbezüglich wird in Kürze erwartet. Das entsprechende Gesetz muss dann noch durch Bundestag und Bundesrat, geplant ist das bis Mitte Dezember. Und weiter heißt: "Die Preisbremsen werden so gestaltet, dass sich Energiesparen lohnt."
Finanzelle Entlastungslücke wird vermieden
Die Bundesregierung kommt damit auch der Forderung des Handwerks nach, unter allen Umständen eine Entlastungslücke in den ersten Monaten im kommenden Jahr zu vermeiden. Denn ursprünglich sollte nach der für Dezember 2022 geplanten Soforthilfe, die die Übernahme der Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme im Monat Dezember vorsieht, die vereinbarte Gaspreisbremse erst ab März 2023 greifen. Die Strompreisbremse sollte von vornherein ab Januar 2023 gelten. Zuletzt hatten allerdings Versorger Zweifel angemeldet, ob die Umsetzung zu schaffen sei. Gas- und Strompreisbremse sollen gleichermaßen bis Ende April 2024 gelten.
Abwehrschirm sollen Entlastungen finanzieren helfen
Finanziert werden soll der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen über einen "Abwehrschirm" mit einem Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro. Die Strompreisbremse soll außerdem noch über die Abschöpfung von "Zufallsgewinnen" von Unternehmen auf dem Strommarkt finanziert werden. Das gilt beispielsweise für Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben.
Ziel der Preisbremsen ist es, die im Zuge der Energiekrise stark gestiegenen Energiepreise für die Betroffenen zu begrenzen. "Wenn die Hilfe nicht reicht, stehen Fonds für Härtefälle zur Verfügung", heißt es weiter. Ansonsten überbrücke die Soforthilfe im Dezember 2022 die Zeit bis zur Einführung der Preisbremsen.
So funktioniert sie Gas- und Wärmebremse
Bei der Gas- und Wärmepreisbremse sollen private Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden profitieren. Sie erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauches zu einem garantierten Gas-Bruttopreis von zwölf Cent pro kWh. Die Prognose errechnet sich in der Regel aus dem Verbrauch des Vorjahres. "Verbraucht man mehr, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an", heißt es weiter. Bei Fernwärme gilt ein garantierter Bruttoarbeitspreis von 9,5 ct/kWh ebenfalls für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Verbrauchs. Dabei soll der staatlich subventionierte Entlastungsbeitrag den Verbrauchern in jedem Fall zu gute kommen, unabhängig davon, wie viel sie verbrauchen.
Ein Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit einer 100 Quadratmeter großen Wohnung hat einen Gasverbrauch von 15 000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 Cent pro kWh, also 100 Euro im Monat - ihr neuer Gaspreis bei 22 Cent. Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie 175 Euro mehr als bisher im Monat zahlen. Mit der Gaspreisbremse zahle sie monatlich 175 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch. Wenn die Familie am Ende des Jahres weniger Gas verbraucht habe, bekomme sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück - wenn sie 20 Prozent spare, bekomme sie 660 Euro zurück.
Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen kWh im Jahr sollen 70 Prozent ihres Gasverbrauchs bezogen auf das Jahr 2021 zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von sieben Cent pro kWh erhalten und große Wärmekunden sollen 70 Prozent ihres Verbrauchs zu einem garantierten Arbeitspreis von 7,5 Cent bekommen.
Strom sparen lohnt sich weiter
Darüber hinaus soll die Strompreisbremse für Haushalte und kleine und mittlere Unternehmen wie geplant zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Wer weniger als 30.000 kWh im Jahr verbraucht, soll 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 ct/kWH erhalten. Für Verbräuche oberhalb dieses Basis-Kontingents gelte der vertraglich vereinbarte Preis, hieß es aus Regierungskreisen. Der Anreiz zum Sparen bleibe so weiter erhalten. Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 30.000 kWh pro Jahr sollen 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauches zu einem garantierten Nettoarbeitspreis von 13ct/kWh erhalten. Steuern, Abgaben und Umlagen fallen hier noch zusätzlich an. Dabei entspreche der bisherige Stromverbrauch soll entweder dem durch die Netzbetreiber prognostizierten Verbrauch oder dem Verbrauch des Jahres 2021.