Zu riskant: Die Erdgasgewinnung mit Hilfe von Fracking ist äußerst umstritten. Der Deutsche Brauerbund fordert von der Bundesregierung nun strengere Regelungen zum Wasserschutz.

Fracking ist in Deutschland heftig umstritten – genau wie der zugehörige Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett im April auf den Weg gebracht hat. Der Deutsche Brauer-Bund (DBB) appelliert nun anlässlich der Anhörung durch den Umweltausschuss an die Bundesregierung und das Parlament, flächendeckend alle Trinkwasservorkommen vor möglichen Risiken der Fracking-Technologie zu schützen. "Öffentliche Trinkwasserbrunnen wie auch Brunnen für die Lebensmittelherstellung müssen geschützt werden. Hier muss es unbedingt eine bundeseinheitliche Regelung geben", forderte DBB-Hauptgeschäftsführer Holger Eichele.
Während der Gesetzentwurf für Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und weitere Gebiete, aus denen Trinkwasser für die öffentliche Versorgung stammt, bundeseinheitliche Verbotsregelungen für Fracking vorsieht, soll für Wassereinzugsgebiete für die Lebensmittel- und Getränkeherstellung lediglich eine optionale Länderklausel gelten, die auch eine Zulassung von Bohrungen ermöglichen würde. Eine Expertenkommission soll künftig darüber entscheiden, ob in bestimmten Regionen Bohrungen durchgeführt werden dürfen.
Einheitlicher Wasserschutz
"Wir halten eine derartige Ungleichbehandlung für untragbar und nicht nachvollziehbar. Einen Länderflickenteppich darf es nicht geben. Wir fordern eine einheitliche und wirksame Regelung, die drohende Risiken begrenzt", so Eichele. Es sei den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, weshalb nach den Regierungsplänen Mineralbrunnen, Brauereibrunnen und andere Trinkwasserbrunnen für die Lebensmittelherstellung einen niedrigeren Schutz genießen sollen als das öffentliche Trinkwassernetz.
Auch einige Bundesländer forderten bereits strengere Regelungen für Erprobungsmaßnahmen und die Versenkung von Lagerstätten. Darüber hinaus gehen vielen die Kompetenzen der geplanten Expertenkommission zu weit. Eine Einschätzung, die der DBB teilt. Sogar aus der Koalition selbst kam Kritik. Die Gesetzentwürfe seien "weit davon entfernt, perfekt zu sein", sagte etwa der CDU-Abgeordnete Andreas Mattfeldt. Er mahnte deutliche Verschärfungen an. Die Grünen fordern dagegen ein komplettes Fracking-Verbot.
Gesetzentwurf verfassungswidrig?
Auf rechtlicher Basis gibt es ebenfalls Kritik an dem Gesetzentwurf. Ein Gutachten des Oldenburger Rechtsprofessors Volker Boehme-Neßler kam zuletzt zu dem Schluss, dass die Einsetzung der Expertenkommission verfassungswidrig sei. "Entscheidungen über die Anwendung von Fracking-Technologien müssen in letzter Instanz von staatlichen Akteuren getroffen werden", heißt es darin. Expertengremien könnten Politik und Behörden beraten. "Sie dürfen aber weder rechtlich noch faktisch die letzte Entscheidung treffen." Die Bundesregierung verweist jedoch darauf, dass die Landesbehörden das Votum der Kommission übernehmen können, es aber nicht müssen.
Unterstützung bekommen Fracking-Befürworter von der Akademie der Deutschen Technikwissenschaften (acatech). Ein generelles Fracking-Verbot lasse sich wissenschaftlich nicht begründen, heißt es in einem nun veröffentlichen Positionspapier. Fracking müsse jedoch unter strengen Sicherheitsstandards erfolgen und umfassend überwacht werden, betonen aber auch die Wissenschaftler.
Acatech: Beeinträchtigungen weitgehend auszuschließen
"Auch wenn sich Bilder von lodernden Feuerbällen aus dem Wasserhahn als irreführend erwiesen haben, bleibt eine Reihe offener Fragen, die vor dem Einsatz in Deutschland abgewogen werden müssen. Insgesamt jedoch lassen sich Beeinträchtigungen des Trinkwassers, Austritte von Methangas und induzierte Mikroerdbebentätigkeit bei einem verantwortungsvollen, sachgemäßen Einsatz der Technologie so weitgehend ausschließen", erläutert acatech Mitglied Rolf Emmermann.
Die deutschen Brauer setzen sich seit 2013 im "Bündnis zum Schutz von Wasser" für eine möglichst restriktive Regelung künftiger Fracking-Vorhaben ein. Dem Bündnis gehören unter anderem die Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr, die Gelsenwasser AG, der Verband Deutscher Mineralbrunnen, die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) an. dhz mit dpa