Steuer aktuell Formular zur Einnahmen-Überschussrechnung 2015 jetzt beachten

Das Bundesfinanzministerium hat das Formular Einnahmen-Überschussrechnung 2015 veröffentlicht. Es gibt ein paar gute Gründe, sich schon heute damit zu befassen.

© tom_nulens - stock.adobe.com

Das Bundesfinanzministerium hat das Formular Einnahmen-Überschussrechnung 2015 veröffentlicht. Zwar dürften bei den meisten Unternehmern noch viele Monate vergehen, bevor sie sich mit dem Thema Gewinnermittlung 2015 beschäftigen. Doch es gibt ein paar gute Gründe, sich schon heute mit dem neuen Formular zur Einnahmen-Überschussrechnung zu befassen.

Die Einnahmen-Überschussrechnung auf dem standardisierten Vordruck müssen Unternehmer ans Finanzamt übermitteln, wenn ihre Betriebseinnahmen 2015 mehr als 17.500 Euro betragen. Die Gewinnermittlung nach der Einnahmen-Überschussrechnung ist im Vergleich zur Bilanzierung zwar einfach, doch der amtliche Vordruck fordert Unternehmer sehr. Die Betriebsausgaben werden in zahlreiche Rubriken unterteilt.

Finanzamt vergleicht Daten

Das ermöglicht dem Finanzamt Plausibilitätskontrollen. Hierbei gleicht der Computer einzelne Daten der Einnahmen-Überschussrechnung ab und schlägt Alarm, sollten Ungereimtheiten auftreten. Zudem kann das Finanzamt die Daten auch mit den Daten vergleichbarer Unternehmen abgleichen und die Gewinnermittlung bei Abweichungen vom Üblichen genauer unter die Lupe nehmen.

Wer sich bei der Gewinnermittlung 2015 nach der Einnahmen-Überschussrechnung viel Zeit sparen möchte, sollte das neue Formular zur Einnahmen-Überschussrechnung auswerten und die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach der geforderten Unterteilung verbuchen. Beim Ausfüllen des Formulars müssen dann nur noch die Salden dieser einzelnen Rubriken (z.B. "Bezogene Fremdleistungen" oder "Fortbildungskosten") in die jeweiligen Zeilen übertragen werden.

Formular online abrufen

Wer während des Jahres ohne diese Unterteilung bucht, muss sämtliche Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben spätestens bei der Gewinnermittlung für 2015 unterteilen. Und das kostet bekanntlich viel Zeit. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, sparen sich Unternehmer durch die gezielte Unterteilung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zudem Beraterhonorar.

Tipp: Das neue Formular zur Einnahmen-Überschussrechnung 2015 kann unter www.bundesfinanzministerium.de in der Rubrik "BMF-Schreiben" eingesehen oder abgerufen werden (BMF, Schreiben v. 27.10.2015, Az. IV C 6 – S 2142/07/10001:010). Daneben gibt es noch eine Ausführliche Ausfüllanleitung. dhz

Weitere Steuertipps gibt es im DHZ-Steuerarchiv.