Das Finanzamt hat einen Fehler gemacht und Sie mussten mehr bezahlen als eigentlich nötig? Fällt ein solcher Fall im Nachhinein auf, wird meist eine Änderung des fehlerhaften Steuerbescheids gefordert. Doch wie sollte man sich verhalten, wenn man Fehler findet, die zu Steuernachzahlungen führen würden?
Auch solche Fehler, die zu Steuernachzahlungen führen, sollten dem Finanzamt unverzüglich angezeigt werden. Selbst wenn das für viele Unternehmer schwer nachzuvollziehen ist. Denn findet irgendwann eine Prüfung des Finanzamts im Handwerksbetrieb statt und der Prüfer entdeckt die Fehler, kann das schnell zu einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Dann kann der Fehler auf einmal das Doppelte kosten.
So sollten Unternehmer handeln, wenn sie einen eigenen Fehler entdecken:
Bemerkt ein Unternehmer, dass ein bereits bestandskräftiger Steuerbescheid wegen eines eigenen Fehlers zu Ungunsten des Finanzamts fehlerhaft ist, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
- Der Unternehmer sollte keinen Alleingang wagen, sondern stets seinen Steuerberater hinzuziehen und die nächsten Schritte klären.
- Der Steuerberater wird je nach Situation entscheiden, ob ein einfaches Anzeigen des Fehlers genügt oder ob besser eine strafbefreiende Selbstanzeige beim Finanzamt eingereicht werden soll.
- Der Unterschied zwischen einfacher Anzeige und Selbstanzeige: Bei der einfachen Anzeige wird der Sachbearbeiter im Finanzamt den fehlerhaften Steuerbescheid nach einer Korrekturvorschrift ändern und meist nicht kritisch den kompletten Steuerfall aufrollen. Bei einer Selbstanzeige kann der Steuerfall rückwirkend für die letzten fünf oder zehn Jahre - meist im Rahmen einer Betriebsprüfung – aufgerollt werden.
Steuertipp: Die eigenen Fehler in der Steuererklärung zu Ungunsten des Finanzamts nicht anzuzeigen und abzuwarten bis Gras über die Sache gewachsen ist, ist ein riskantes Spiel, das böse enden kann. In der Regel wird der Steuerberater aber den richtigen Weg einschlagen, wenn Sie diesen zur Aufklärung des Problems einschalten. dhz
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