Deutschland will Einwanderungsland werden. Zur Freude des Handwerks, das händeringend nach Fachkräften sucht. Was bringt das neue Zuwanderungsgesetz?
Der Fachkräftebedarf steigt, viele Stellen bleiben schon heute unbesetzt. Der abschließende Beschluss des Bundestages zur Fachkräfteeinwanderung wird schon deshalb vom Handwerk begrüßt. "Das novellierte Fachkräfteeinwanderungsgesetz enthält zahlreiche gute Ansätze, um Hürden aus dem Weg zu räumen und den Zugang von ausländischen Fachkräften, die im Handwerk so dringend benötigt werden, nach Deutschland zu erleichtern", sagte ZDH-Präsident Jörg Dittrich. Allerdings müssten die neuen Regelungen nun auch "rasch und unbürokratisch" umgesetzt werden. Nach wie vor dauerten die Visa-Verfahren zu lange und die Ausländerbehörden seien oft überlastet.
Auch für das Baugewerbe gehen die Neuregelungen in die richtige Richtung. Der Praxischeck werde allerdings bald zeigen, dass noch nachgesteuert werden muss, meint Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Künftig soll es mehr Wege in den deutschen Arbeitsmarkt geben
Der Bundestag hatte kurz zuvor das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen. Es sieht mehr Wege als bisher vor, um zum Arbeiten nach Deutschland zu kommen. Als Fachkraft, als Arbeitskraft mit Berufserfahrung und als Arbeitsplatzsuchender mit Chancenkarte. Auch ein Spurwechsel für Asylsuchende mit entsprechenden Qualifikationen wird bis zu einem Stichtag möglich. Außerdem wurde die Ausbildungsduldung weiterentwickelt und die Westbalkan-Regelung erweitert. "Deutschland ist schon lange ein Einwanderungsland, aber jetzt kriegen wir ein modernes Einwanderungsrecht", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Vorfeld des Beschlusses.
Mehr Chancen für Berufserfahrene
Wie Handwerkspräsident Dittrich betont, wird zu Recht erstmals für ausländische Fachkräfte mit Berufserfahrung für alle Branchen ein Zuwanderungsweg geschaffen, der nicht zwingend vorsieht, dass die Zuwanderer zuvor ein Anerkennungsverfahren durchlaufen müssen. "Ist ein solches Verfahren dennoch nötig, kann das auch nachträglich erfolgen, also nach dem erfolgreichen Start in einem deutschen Betrieb", sagte er mit Blick auf Erleichterungen für Berufserfahrene. So soll künftig hierzulande eine Arbeit aufgenommen werden können, wenn eine zweijährige Berufsausbildung oder zwei Jahre Erfahrung nachgewiesen werden können und ein Arbeitsvertrag vorliegt. Für Pakleppa vom Bauverband schafft diese Regelung jedoch unnötig hohe Zugangshürden – vor allem für Arbeitskräfte unterhalb des Fachkraftniveaus. "Es gibt weltweit in vielen Ländern keine zweijährigen Bau-Berufsausbildungen."
Blaue Karte bleibt erhalten
Daneben soll wie bisher die Fachkräfteeinwanderung für Fachkräfte außerhalb der Europäischen Union über die Blaue Karte der EU möglich sein. Sie gilt hauptsächlich für Akademiker. Bisher mussten die Bewerber nicht nur eine Zusage für eine Arbeit haben. Der Job musste auch mit mindestens 58.400 Euro brutto im Jahr dotiert sein. Hier wurden die Gehaltsschwellen auf 43.800 brutto gesenkt. Anders als bisher sollten diese Fachkräfte künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben dürfen.
Neu: Chancenkarte zur Arbeitssuche
Daneben soll all denen, die Potenzial für den Arbeitsmarkt in Deutschland mitbringen aber noch keinen konkreten Arbeitsvertrag haben, ein dritter Weg über eine "Chancenkarte" offenstehen. Dabei beruht die Chancenkarte auf einem Punktesystem. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter. Wer genügend Punkte erreicht, soll so einen Aufenthaltstitel für bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche, für Probearbeitszeiten und für eine Nebenbeschäftigung neben der Arbeitssuche erhalten.
Außerdem soll der Familiennachzug erleichtert werden. "Ob die Erleichterungen beim Familiennachzug oder die Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche auf Basis eines Punktesystems tatsächlich zu mehr Erwerbsmigration führen, wird sich allerdings erst in der Praxis zeigen", betonte Dittrich.
Spurwechsel mit Stichtagsregelung möglich
Im Zuge des parlamentarischen Verfahrens wurde außerdem festgelegt, dass alle, die bis zu einem Stichtag in einem Asylverfahren steckten und eine entsprechende Qualifikation nachweisen, in eine qualifizierte Erwerbstätigkeit wechseln können. Dies gilt für alle Menschen, die sich bis zum Stichtag 29. März in einem Asylverfahren befinden, sagte die erste Parlamentarische Geschäftsführerin Irene Mihalic. Mit dem Stichtag soll der Anreiz zur illegalen Einreise vermieden werden, ergänzte ihr Kollege von der FDP, Johannes Vogel.
Handwerk begrüßt neue Regelung für Ausbildungsduldung
Positiv ist aus Sicht des Handwerks, dass die bestehende Vorschrift zur Ausbildungsduldung mit Blick auf die bereits in Deutschland lebenden Schutzsuchenden durch eine neue Regelung ersetzt wird. Diese sieht vor, auch im Asylverfahren befindlichen geflüchteten Menschen eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung zu erteilen. "Jetzt erwartet das Handwerk, dass die neue Regelung bundeseinheitlich und rechtssicher durchgeführt wird, damit Ausbildungsbetriebe und ihre Auszubildenden eine verlässliche Grundlage für ihre Planung erhalten", sagte Dittrich. Derzeit würden rund 23.000 Geflüchtete eine Ausbildung im Handwerk absolvieren.
Westbalkan-Regelung wird ausgeweitet
Erfreut zeigte sich Dittrich auch darüber, dass in einer ergänzenden Verordnung die bis Ende 2023 befristete Westbalkan-Regelung entfristet wird. "Künftig können 50.000 Staatsangehörige aus den Ländern, für die die Regelung gilt, einen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten statt der bisherigen 25.000 Menschen", erklärte er. Insbesondere das Baugewerbe könne von diesen zusätzlichen Arbeitskräften profitieren, fügte er hinzu. Die Westbalkan-Regelung verzichtet auf den Nachweis einer formalen Qualifikation der Zuwanderungswilligen. "Damit können die Unternehmer selbst entscheiden, ob die formelle Qualifikation oder auch eine langjährige Berufserfahrung für den Job ausreicht. In der Praxis funktioniert das gut", so Pakleppa vom Bauverband. Die Bundesregierung will die Regelung auch für weitere Drittstaaten als Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland ermöglichen, mit denen über Migrationsabkommen verhandelt wird.
