Ökostrom EuGH bestätigt deutsche EEG-Pläne

Nun steht auch aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs dem Inkrafttreten der EEG-Reform nichts mehr im Weg. Die Richter haben bestätigt, dass für importierten Ökostrom keine Umlage fällig wird.

Für importierten Strom aus dem Ausland wird keine EEG-Umlage fällig, da sein Anteil kaum nachweisbar ist. - © Foto: Markus Mainka/Fotolia

Ist Ökostrom einmal ins Netz eingespeist, ist er nicht mehr von herkömmlichen Strom zu unterscheiden und so kann man auch nicht genau wissen, wie viel des nach Deutschland importierten  Stroms aus erneuerbaren Energien stammt. Unter anderem mit dieser Begründung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute abgelehnt, dass auch für einen Teil des Stroms, der aus dem Ausland kommt, die Ökostrom-Umlage fällig wird.

Mit dem Urteil bestätigen die Richter einerseits die Pläne der Bundesregierung für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EGG) und wenden zusätzliche Kosten von den deutschen Stromkunden ab.

EEG: Hürden beseitigt

Nationale Fördersysteme für erneuerbare Energien sind demnach rechtens und bleiben ausschließlich innerhalb des jeweiligen Landes und für den dort produzierten Stroms gültig. Die Kritik der EU an den deutschen EEG-Plänen, die den importierten Strom nicht miteinbeziehen, hätte das Inkrafttreten am 1. August der Reform verhindern können.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zeigte sich nach dem Bekanntwerden des Urteils entsprechend erleichtert und erklärte in einer Mitteilung, dass das ein klares und deutliches Signal für die weitere Förderung erneuerbarer Energien in Europa sei. Er geht davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht. dhz