Der Bundesfinanzhof hat nun endgültig klargestellt, dass Erstattungszinsen, die das Finanzamt auf Steuererstattungen zahlt, beim Unternehmen steuerpflichtig sind. Das gilt selbst dann, wenn Nachzahlungszinsen für Steuern das zu versteuernde Einkommen nicht mindern dürfen.
Typischer Fall aus der Praxis: Ein selbständiger Handwerker bekommt nach einem langjährigen Einspruchsverfahren Recht und bekommt eine Einkommensteuererstattung von 10.000 Euro plus 1.800 Euro Erstattungszinsen. Aus Der Steuerbescheid wird wegen eines anderen Sachverhalts erneut geändert. Nun muss der der Handwerker 5.000 Euro und 700 Euro Nachzahlungszinsen nachzahlen.
BFH: Erstattungszinsen steuerpflichtig
Jetzt könnte man bei Erstattungs- und Nachzahlungszinsen zur Einkommensteuer aufdie beiden folgenden Ideen kommen:
- Man saldiert die Nachzahlungszinsen unddie Erstattungszinsen und rechnet dem Gewinndie Differenz zu.
- Man ignoriert sowohldie Nachzahlungs - also auch die Erstattungszinsen bei der Gewinnermittlung.
Lösung: Keine dieser beiden Möglichkeiten ist richtig. Die Erstattungszinsen sind zu versteuern unddie Nachzahlungszinsen dürfen das Einkommen nicht mindern ( BFH; Urteil v. 24.6.2014, Az. VIII R 29/12). dhz
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