Zu langwierig, zu vage, zu wenig direkte Unterstützung: Für den Handwerksverband ist das vorgestellte Hilfspaket unzureichend, um die wachsende Zahl an Betrieben in Existenznot wirksam zu entlasten. Welche Hilfen und Maßnahmen die Bundesregierung plant.

Die Bundesregierung hat ihr drittes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. "Es geht darum, unser Land sicher durch diese Krise zu führen", sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses. Private Haushalte und Unternehmen sollen um rund 65 Milliarden Euro entlastet werden. Die Schuldenbremse will FDP-Chef Christian Lindner (FDP) für das dritte Entlastungspaket nicht anrühren. Rund 32 Milliarden Euro könnten über den Haushalt 2022 und 2023 aufgebracht werden, sagte der Finanzminister. Der Rest solle über die Abschöpfung unerwartet hoher Gewinne von Teilen der Stromproduzenten finanziert werden.
Für Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer dauert das alles zu lange. "Das Entlastungspaket der Regierung ist für uns Handwerksbetriebe eher eine Enttäuschung", sagte er. Es sei nicht nachzuvollziehen, dass mögliche Entlastungen für Handwerksbetriebe erst zeitverzögert angegangen würden. "Es droht, dass vielen Betrieben die Luft längst ausgegangen ist, ehe die im Pakt in Aussicht gestellten Entlastungen wirken", betonte er.
Energiekostendämpfungsprogramm für mehr Betriebe
Die im Entlastungspaket angedachten Entlastungen im Unternehmensbereich greifen nach den Worten Wollseifers zwar richtigerweise auch wesentliche Vorschläge des Handwerks auf. Dazu zähle etwa der Vorschlag, mehr Betrieben einen Zugang zum Energiekostendämpfungsprogramm zu gewähren, auch wenn diese bislang nicht auf der sogenannten KUEBLL-Liste stehen. Aber auch die in Aussicht gestellte Strompreisbremse sowie der Plan, abgeschöpfte Zufallsgewinne zur Entlastung zu nutzen. Doch blieben sie im Detail zu vage und führten nicht zu einer unmittelbaren Entlastung.
Besonders betroffene Betriebe direkt zu unterstützen und die enormen Preissteigerungen abzufedern, das wäre für ihn eine "aktive Arbeits- und Sozialpolitik" gewesen, sagte er. Hier hätte es unbedingt eine deutlich stärkere direkte und schnellere Unterstützung für Handwerksbetriebe gebraucht. "Die ist leider ausgeblieben", kritisierte er das Paket.
Gaspreis treibt Strompreis in die Höhe
Hintergrund des Entlastungspaketes sind die seit Wochen noch weiter enorm angestiegenen Energiepreise. Wer etwa für 2023 Strom kaufen wollte, zahlte an der Leipziger Strombörse zuletzt zwischen 550 und 1.000 Euro pro Megawattstunde. Vor Jahresfrist waren es 88 Euro. Noch schlagen die hohen Börsenpreise nicht bei allen Handwerkskunden durch. Doch die Lage spitzt sich zu.
Wichtigster Preistreiber beim Strom ist der Gaspreis. Er schwankte zuletzt zwischen 200 und 300 Euro pro Megawattstunde. Vor Jahresfrist lag er bei 33 Euro. Wird mit derart teurem Gas Strom produziert, bestimmen diese Kosten bisher den Preis auf dem ganzen Strommarkt. Wer mit Photovoltaik, Wind oder Kohle viel günstiger Strom produziert, streicht unerwartet hohe Gewinne ein.
Zufallsgewinne beim Strom sollen abgeschöpft werden
Wie die Spitzen der Koalition nach ihrem Treffen am Wochenende bekannt gaben, sollen diese Zufallsgewinne jetzt teilweise abgeschöpft werden. Die Bundesregierung werde sich in der EU mit Nachdruck dafür einsetzen, dass es schnell zu Verabredungen kommt. Sollte dies nicht "zeitnah" geschehen, werde man diese Anpassungen im Strommarktdesign selbst umsetzen, hieß es.
Entlastungen beim Strom auch für Unternehmen geplant
Mit den so erzielten Einnahmen soll dann eine Strompreisbremse für einen Basisverbrauch eingeführt. Zudem sollen die Netzentgelte gesenkt werden. "Auch für kleine und mittlere Unternehmen wird es ein ähnliches Modell geben", teilte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit. Man wolle schon am 9. September im Kreis der EU-Energieminister darüber sprechen.
Mit Blick auf den Gasmarkt hieß es, die öffentliche Hand sei nicht in der Lage, die hohen Marktpreise für die Gasverbraucher zu kompensieren. Die Regierung werde aber weiterhin wegfallende Gasmengen aus Russland durch andere Quellen ersetzen. Auch werde die Mehrwertsteuer auf Gas befristet gesenkt. Außerdem solle in der Diskussion um ein "Grundkontingent" im Wärmebereich eine Expertenkommission zeitnah klären, wie ein solches Modell aussehen könnte. Der ZDH hatte eine Gaspreisbremse auf Großhandelspreise vorgeschlagen.
Auch sollen bestehende Hilfsprogramme für Unternehmen verlängert werden. So soll es etwa über das Energiekostendämpfungsprogramm für Unternehmen, die bisher nicht auf der sogenannten KUEBBL-Liste standen, Unterstützung geben. Voraussetzung dafür soll eine hohe Belastung durch hohe Energiepreise sein.
Midijob-Grenze soll weiter erhöht werden
Daneben sollen die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld über den 30. September hinaus verlängert werden. Auch soll die Insolvenzantragspflicht angepasst werden. Alle steuerpflichtigen Bürger sowie Selbstständige und Unternehmer sollen darüber hinaus von einem Abbau der kalten Progression ab 1. Januar 2023 profitieren. Zum gleichen Zeitpunkt soll auch die Midijob-Grenze weiter auf 2.000 Euro erhöht werden. Auch soll das Wohngeld erhöht und der Kreis der Berechtigten erweitert werden. Beim künftigen Bürgergeld sollen die Regelsätze um etwa 50 Euro auf rund 500 Euro erhöht werden. Außerdem soll es Einmalzahlungen in Höhe von 300 Euro für Rentner und von 200 Euro für Studenten sowie ein bundesweites Nahverkehrsticket geben.