Aktuelles BMF-Schreiben Entfernungspauschale: 4 interessante Steuertipps

Das Bundesfinanzministerium hat in einem aktuellen Schreiben sämtliche Regelungen und Neuregelungen zur Entfernungspauschale vorgestellt. Arbeitnehmer finden in diesem Schreiben zahlreiche Steuersparideen. Eine Auswahl.

Spielzeug-Autos und -Eisenbahn auf blauem Hintergrund.
Ob mit dem Auto oder der Bahn: Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmer die Fahrt zur Arbeit steuerlich absetzen. - © adragan - stock.adobe.com

Steuertipp 1: Geld-Zurück-Garantie für Arbeitnehmer

Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter unbedingt auf dieses neue Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BFM, Schreiben v. 18.11.2021, Az. IV C 5 – S 2351/20/10001:002) aufmerksam machen. Denn bereits bei einer Fahrtstrecke von mehr als 15 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (im Fachjargon: erste Tätigkeitsstätte) winkt eine Steuerrückerstattung.

Arbeitnehmer bekommen Steuern nur zurückerstattet, wenn sie sich die Mühe machen und eine Steuererklärung ans Finanzamt schicken. Das Statistische Bundesamt hat festgestellt, dass 2017 rund zwölf Millionen Arbeitnehmer auf die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung verzichtet haben – und damit natürlich auch auf eine Steuererstattung.

Steuertipp 2: Seit 1. Januar 2021 höhere Entfernungspauschale

Seit 1. Januar 2021 können Arbeitnehmer für die Fahrt zur Arbeit höhere Werbungskosten geltend machen. 30 Cent gibt es für die ersten 20 Kilometer und für jeden weiteren Entfernungskilometer können 35 Cent Werbungskosten abgezogen werden.

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin pendelt im Jahr 2021 an 230 Tagen mit dem Auto zur Arbeit. Die kürzeste Strecke beträgt 82 Kilometer einfach. Hierfür winkt 2020 und 2021 jeweils folgender Werbungskostenabzug:

 Steuerjahr 2020Steuerjahr 2021
Entfernungspauschale von 30 Cent/km5.658 Euro (230 Arbeitstage x 82 km x 0,30 Euro/km = )1.380 Euro (230 Arbeitstage x 20 km x 0,30 Euro/km)
Entfernungspauschale von 35 Cent/km0 Euro4.991 Euro (230 Arbeitstage x 62 km x 0,35 Euro/km)
Gesamte Werbungskosten5.658 Euro6.371 Euro

Fazit: Bei einem Steuersatz von 35 Prozent würde die höhere Entfernungspauschale knapp 200 Euro mehr Steuererstattung bedeuten.

Steuertipp 3: Steuern sparen trotz Fahrgemeinschaft

Hat ein Arbeitnehmer gar keinen Führerschein oder kein Auto und wird im Rahmen einer Fahrgemeinschaft zur Arbeitsstelle chauffiert, kann er trotzdem Werbungskosten geltend machen. Der Werbungskostenabzug als passiver Mitfahrer ist zwar auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt. Doch trotz Fahrgemeinschaft lohnt es sich also für Arbeitnehmer, eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

Steuertipp 4: Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Wer mit der Bahn zur Arbeit pendelt, muss zunächst ausrechnen, wie hoch die Entfernungspauschale für die kürzeste Strecke ausfällt. Liegen die tatsächlichen Kosten im Jahr über der Entfernungspauschale, dürfen die tatsächlich höheren Ticketkosten als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Jetzt kann es vorkommen, dass ein Arbeitnehmer sich Anfang 2021 ein Jahresticket für die Bahn gekauft hat und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie die meiste Zeit im Homeoffice gearbeitet hat. Die tatsächlichen Ticketkosten liegen hier natürlich stets über der Entfernungspauschale. Doch in einigen Finanzämtern versagen die Sachbearbeiter den Abzug der tatsächlichen Kosten, weil sie unterstellen, dass das Ticket ausschließlich privat genutzt wurde.

Praxistipp: Das ist aber nicht zulässig. War beim Kauf des Jahresticket nicht absehbar, dass 2021 die meiste Zeit wegen Corona zu Hause gearbeitet werden musste, dürfen die höheren tatsächlichen Kosten als Werbungskosten abgezogen werden. Eine anteilige Kürzung der tatsächlichen Kosten durch das Finanzamt für die private Nutzung ist nicht zulässig.

Fazit: Das Thema Entfernungspauschale bietet Arbeitnehmern hohes Steuersparpotential. Doch auch Arbeitgeber sollten sich das neue BMF-Schreiben zu Gemüte führen. Ab Randziffer 36 finden sie interessante Informationen zur lohnsteuerliche Behandlung von pauschal besteuerten Zuschüssen zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.