Seit 1. Mai ist die neue EEW-Richtlinie in Kraft – und damit ein neues Förderangebot. Insbesondere für Kleinst- und Kleinunternehmen haben sich die Förderbedingungen verbessert: Sie können Zuschüsse erhalten, wenn sie Anlagen wie Wärmeerzeuger, Öfen oder Maschinen auf Strom umrüsten. Die neuen Förderkonditionen im Überblick.

Zum 1. Mai ist die aktuelle Novelle zur "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW) in Kraft getreten. Damit wurde auch das Förderangebot der EEW ausgebaut. Unter anderem profitieren Kleinst- und Kleinunternehmen, die ihre Produktionsanlagen von Gas, Öl oder Kohle auf Strom umstellen wollen, von einer neuen Förderung. Insgesamt wurden die Fördermöglichkeiten für kleine Betriebe verbessert. Die wesentlichen Änderungen der Novelle im Überblick:
Neue Förderung für kleine Unternehmen
Bisher bestand die EEW-Förderung aus fünf Modulen (Querschnittstechnologien, Prozesswärme aus erneuerbaren Energien, Energiemanagementsoftware, Anlagen und Prozessen optimieren und Transformationskonzepte). Über die einzelnen Module können kleine, mittlere und große Unternehmen verschiedene Maßnahmen fördern lassen, die die Energieeffizienz im eigenen Unternehmen erhöhen.
Mit dem "Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen" wird zusätzlich ab sofort der Austausch bzw. die Umrüstung von Produktionsanlagen gefördert, die von Erdgas, Kohle oder fossilem Öl auf elektrischen Strom umgestellt werden.
Ausschließlich Kleinst- und Kleinunternehmen können beispielsweise einen mit Erdgas betriebenen Wärmeerzeuger durch eine elektrisch betriebene Wärmepumpe austauschen. Bäckereien, Wäschereien, Brauereien oder Betriebe der Metallverarbeitung können die Förderung beantragen, wenn sie Anlagen wie Öfen, Waschmaschinen, Maische- und Gärbehälter oder Galvanikanlagen neu anschaffen oder auf elektrischen Strom umrüsten wollen.
Pro Vorhaben ist die Förderung auf einen Förderbetrag von 200.000 Euro pro Vorhaben begrenzt, dabei muss die Höhe der Investition mindestens 2.000 Euro betragen. Die Förderquote beträgt bis zu 33 Prozent. Auch Nebenkosten, zum Beispiel für den Transport oder den Anschluss der Anlagen, sind förderfähig. Alternativ über die Zuschussvariante beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Interessierte auch einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beantragen (Nr. 295).
Mehr über die Anforderungen und Konditionen der neuen Förderung: >>> Hier geht es zum neuen Fördermodul: "Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen"
Insgesamt bessere Förderbedingungen für kleine Unternehmen
Kleine Unternehmen profitieren aber nicht nur von dem neuen Fördermodul. Laut dem BAFA wurden die Förderbedingungen für sie insgesamt verbessert:
- In den Modulen eins bis vier wurde die Förderung für kleine Unternehmen um zehn Prozentpunkte erhöht.
- Der CO2-Förderdeckel für kleine Unternehmen wurde von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO2 und Jahr angehoben.
- Zudem ist nun auch eine Förderung über Artikel 17 der AGVO möglich. Dieser Artikel richte sich ausschließlich an KMU und ermögliche eine Förderung in Höhe von zehn Prozent für mittlere Unternehmen und 20 Prozent für kleine Unternehmen. Die Prozentangabe beziehe sich dabei auf die Beschaffungskosten der förderfähigen Investition
Förderwettbewerb: Ab sofort 15 Millionen Euro Fördersumme pro Projekt
Teil der EEW-Bundesförderung ist auch ein Förderwettbewerb. Darüber werden Maßnahmen gefördert, die den Energieverbrauch im Betrieb senken – vom effizienten Energiemanagement über den Einsatz erneuerbarer Energien bis hin zu Materialeinsparungen. Betriebe können eine Chance auf Fördergelder erhalten, wenn sie an einer der mehrmals jährlich stattfindenden Wettbewerbsrunden teilnehmen. Mit der neuen EEW-Novelle wurde die Rundenanzahl nun erhöht, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit: von vier auf sechs pro Jahr. Zudem ist das Rundenbudget von 20 auf 40 Millionen Euro pro Vorhaben gestiegen. Insgesamt beträgt die maximale Fördersumme jetzt 15 Millionen Euro pro Projekt (vorher zehn Millionen). Des Weiteren wurden die Wettbewerbsregeln angepasst und die Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme verbessert.
>>> Hier geht es zum EEW-Förderwettbewerb.
Was ändert sich noch durch die EEW-Novelle?
Weitere Änderungen in der EEW-Bundesförderung:
- Geothermie: Erstmalig können über EEW auch Anlagen zur Erschließung/Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie gefördert werden. Die Förderung erfolgt ausschließlich über Modul zwei. Die Erstellung von Machbarkeitsstudien ist ebenfalls förderfähig und zwar unabhängig davon, ob anschließend auch eine Geothermie-Anlage errichtet wird oder nicht.
- Elektrifizierung: Nicht nur über das neue Modul sechs wird die Elektrifizierung gefördert. Es gibt es auch Änderungen im Modul vier der Förderung: Elektrische Energie, die nachweislich aus Erneuerbaren Quellen stammt und über Power Purchase Agreements (PPA) bezogen wird, wird nun ebenfalls als Energie aus erneuerbaren Quellen anerkannt und darf bei der Ermittlung des CO2-Förderdeckels mit einem Emissionsfaktor von null berücksichtigt werden. Zudem wurden die bisherigen CO2-Faktoren für elektrische Energie überarbeitet.
- Wärmedämmung: In Modul eins wurde die Deckelung der Nebenkosten für Wärmedämm-Maßnahmen aufgehoben. Zudem müssen bei der Dämmung von Bestandsanlagen kein Mindest-Dämmniveau mehr erreicht werden.
Quelle: BAFA
Einen Überblick über aktuelle Förderungen, die Maßnahmen bezuschussen, um Energie im Betrieb zu sparen, finden Interessierte hier:
>>> Lesetipp: Energie sparen: Förderprogramme für Handwerksbetriebe