Für Handwerker stellt die Energieberatung ein wichtiger Geschäftszweig dar. Doch in den vergangenen Monaten gab es Probleme, wenn Kunden nach einer Beratung einen KfW-Zuschuss für einzelne energetische Sanierungsmaßanhmen beantragen wollten. Sie durften dann nicht den gleichen Handwerker beauftragen. Das ist nun geklärt.

Zuschüsse der KfW-Bank sind für Hausbesitzer ein wichtiger Anreiz für Investitionen in einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen. Für das dazu passende Förderprogramm mit der Nummer 430 ist eine vorhergehende Energieberatung und die Bestätigung der Arbeiten im Nachhinein eine der Förderbedinugungen. Viele Handwerker haben sich deshalb in den vergangenen Jahren zum Gebäudeenergieberater weitergebildet und viel Zeit und Geld in diesen zusätzlichen Geschäftszweig investiert.
Doch seit dem vergangenen Jahr gab es Probleme, denn die KfW-Bank hatte zum 1. März 2013 die Bedingungen so verändert, dass Handwerker sich entscheiden mussten, ob sie einen Kunden beraten oder ob sie die notwendigen Arbeiten ausführen, nachdem ein anderer Energieberater ein Gutachten erstellt hat. Beide Tätigkeiten auszuführen sorgte seitdem dafür, dass die Handwerkskunden keinen Anspruch mehr auf den Zuschuss hatten.
Aufwand für Kunden war hoch
Nach Protest von Handwerksbetrieben und Verbänden wurde diese Einschränkung nun gekippt. Seit 1. Juni dürfen Handwerksbetriebe wieder beide Aufgaben erfüllen und ihre Kunden sowohl im Vorfeld der Förderung beraten als auch danach die Arbeiten ausführen und später bestätigen, dass diese den geforderten energetischen Ansprüchen entsprechen..
Bereits seit Anfang des Jahres hatte sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) dafür eingesetzt, die alten Vorgaben für einzelne Sanierungsmaßnahmen wieder gelten zu lassen. Nun ist das Bundeswirtschaftsministerium zu genau diesen Vorgaben zurückgekehrt und hat die Änderungen aus dem vergangenen Jahr zurückgenommen.
Nachdem die Deutsche Handwerks Zeitung bereits im Januar über die Fortschritte bei den Verhandlungen berichtet hatte, haben auch das Radioprogramm NDR Info und das ARD-Fernsehmagazin "Plusminus" nach gemeinsamen Recherchen am Mittwoch Beiträge gesendet.
Das Wirtschaftsministerium begründete die Rückkehr zu den ursprünglichen Vorgaben mit Erfahrungen aus der Praxis: So hätte sich gezeigt, dass der Aufwand für einzelne Sanierungsmaßnahmen sehr hoch ist, wenn dazu sowohl ein Sachverständiger als auch ein ausführender Handwerker beauftragt werden müsse. Das betrifft sowohl die zu erledigenden Formalitäten als auch die Kosten, die steigen, wenn mehrere Unternehmen beauftragt werden müssen.
Die Folge: Statt zu mehr Sanierungen zu motivieren, schreckt die Förderung sanierungswillige Hausbesitzer eher ab. Auch die KfW erklärte die Änderung der Bedingungen damit, dass der Zugang zu den Fördermitteln – insbesondere für kleinteilige Einzelmaßnahmen – möglichst unkompliziert gestaltet sein solle.
Im vergangenen Jahr lag das Gesamtvolumen des betroffenen Förderprogramms nach Angaben der Bundesregierung bei rund zwei Milliarden Euro.
Regelmäßige Fortbildung
Voraussetzung dafür, dass Handwerker sowohl beraten als auch die Arbeiten umsetzen dürfen, bleibt die Eintragung in die offizielle Expertenliste des Bundes, in der alle Gutachter mit entsprechender Ausbildung – ob Architekt oder Handwerker – eingetragen sein müssen, wenn ihre Kunden Zuschüsse der KfW über das Programm 430 beantragen wollen. Mittlerweile sind rund 2.500 Gebäudeenergieberater aus dem Handwerk in die Liste eingetragen. Weitere Voraussetzung sind regelmäßige Fortbildungen.
Die Fortbildung zum Energieberater können Handwerker direkt bei den Handwerkskammern absolvieren. Sie umfasst 240 Stunden und kostet rund 2.000 Euro . jtw/dpa