Kaum ist die EEG-Reform vom Bundestag beschlossen, hat Wirtschaftsminister Gabriel schon den nächsten Energiefahrplan präsentiert. In einer "10-Punkte-Energie-Agenda" legt er Ziele für den Strommarkt, die Verteilernetze und die Energieeffizienz dar. Im Fokus: die energetische Gebäudesanierung. Bis 2050 will er einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen.

Seit Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die höhere energetische Anforderungen an Neu- und Altbauten stellt. Sowohl Handwerksunternehmer als auch Privatpersonen mit Immobilienbesitz müssen sich nach der EnEV 2014 richten und Sanierungsmaßnahmen entsprechend planen. Denn die Bundesregierung hat große Pläne für den Gebäudebestand in Deutschland.
Bis zum Jahr 2050 will sie diesen nahezu klimaneutral umgestalten. Dazu soll in Gebäuden mehr Energie eingespart werden, sei es beim Heizen, Kühlen, Wassererwärmen, Lüften oder Beleuchten. Besonders wichtig ist dabei die energetische Gebäudesanierung mit Fassadendämmungen und dem Austausch von alten Heizungen – ein klassisches Handwerksthema.
Steuerbonus nicht wieder im Gespräch
Trotz der großen Ziele, konnte sich die Regierung bislang nicht dazu durchringen, den Steuerbonus für energetische Sanierungen wieder auf die Tagesordnung zu setzen und so die Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudesektor zu fördern. Der Steuerbonus war im vergangenen Jahr – noch unter Regie der schwarz-gelben Regierung – im Bundesrat gescheitert.
Doch nun werden Fördermaßnahmen in Sachen energetische Sanierung wieder brisanter. Nachdem der Gesetzesentwurf für die EEG-Reform den Bundestag passiert hat, hat Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) die Pläne für die nächsten Schritte der Energiewende in einer 10-Punkte-Agenda veröffentlicht und legt darin sowohl eine Energieeffizienz- als auch eine eigene Gebäudestrategie fest.
"In der nun vor uns liegenden Phase der Energiewende wird der Steigerung der Energieeffizienz maßgebliche Bedeutung zukommen", heißt es darin. Dazu will Gabriel bis Ende des Sommers die Eckpunkte eines Nationale Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) und geeignete Energieeffizienzinstrumente festlegen. Finanziert werden soll das über den Energieeffizienzfonds.
Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand
Zusätzlich will er bis Ende des Jahres einen Sanierungsfahrplan für den Gebäudebestand festlegen. Gebäudebesitzern, die in entsprechende Maßnahmen investieren wollen, sollen Sicherheit bekommen, mit welcher finanziellen Unterstützung sie rechnen können. Wie diese genau aussehen soll, lässt er allerdings noch offen.
Es ist lediglich die Rede davon, dass die Regierung grundsätzlich auf die bewährten Anreizmaßnahmen für Effizienz und erneuerbare Wärme im Gebäudebereich setzt (wie KfW-Kredite und die Stärkung der Vermieterrechte bei Sanierungsmaßnahmen) und diese verbessern und ausbauen will.
Das Bundeskabinett soll die Gebäudestrategie und die gesamte Agenda im November 2015 verabschieden.
Die 10-Punkte-Energie-Agenda beinhaltet:
- die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) als Basis für die künftige Finanzierung des Ausbaus der Ökostromanlagen: Ziel ist es, dass ab Ende 2016 die Förderhöhe für erneuerbare Energien grundsätzlich durch wettbewerbliche Ausschreibungen ermittelt wird.
- die Festlegung eines europäischen Klima- und Energierahmens bis 2030: Dazu sollen im Oktober 2014 Pläne beim Europäischen Rat eingereicht werden. Die Bundesregierung setzt sich dabei für ein EU-internes Treibhausgasminderungsziel von mindestens 40 Prozent ein. Darüber hinaus möchte sie ein verbindliches EU-Erneuerbaren-Ziel von 30 Prozent sowie ein ambitioniertes und verbindliches Energieeffizienzziel.
- eine Reform des Emissionshandels: Über die Gelder die daraus gewonnen werden, sollen Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen finanziert werden, doch die Preise schwanken stark. Eine Reform soll Mitte 2016 vom Europäischen Rat beschlossen werden.
- ein neues Strommarktdesign, das für eine gute Integration der erneuerbaren Energien sorgt und Versorgungssicherheit gewährleistet: Dazu soll es bis zum Herbst ein öffentliches „Grünbuch“ und danach ein „Weißbuch“ mit konkreten Maßnahmen geben.
- die Effizienzstrategie (siehe oben)
- die Gebäudestrategie (siehe oben)
- die Übertragungsnetze, die an den Ausbau der erneuerbaren Energien angepasst werden müssen: Bis Ende 2014 wird die Bundesnetzagentur verschiedene Szenarien berechnen und dann einen neuen Netzentwicklungsplan entwickeln
- die Verteilernetze , deren Ausbau sich an die Übertragungsnetze anschließt
- einen Monitoring-Prozess: Bis November will die Bundesregierung einen Fortschrittsbericht zum Umbau der deutschen Energieversorgung vorlegen
- neue Energiewende-Plattformen zur Beteiligung der Bevölkerung