Hat ein Handwerker es bisher versäumt, sich bei ELSTER zu registrieren und sich eine Authentifizierung zuschicken zu lassen, gibt es für die seit dem 1. September 2013 übermittelten Umsatzsteuervoranmeldungen Probleme. Denn die elektronische Übermittlung funktioniert ohne Authentifizierung nicht mehr und Sanktionen drohen.

Möchte ein selbständiger Handwerker seit dem 1. September 2013 seine Umsatzsteuervoranmeldungen ohne Authentifizierung ans Finanzamt übermitteln, bekommt er einen Abbruchhinweis mit folgendem Inhalt: "Das angegebene Verfahren wird nicht unterstützt (bzw. Verfahren, Datentyp oder Vorgang wurden falsch angegeben)." Wird die im September fällige Umsatzsteuervoranmeldung nicht pünktlich zum 10. September 2013 elektronisch ans Finanzamt übermittelt, droht eine Schätzung und die Festsetzung eines Verspätungszuschlags.
Papier-Umsatzsteuervoranmeldung bringt nur bedingt Vorteile
Eine Möglichkeit wäre es nun, schnell am 10. September 2013 zum Finanzamt zu fahren, eine Umsatzsteuervoranmeldung in Papierform in den Finanzamtbriefkasten zu werfen und einen Härtefallantrag zu stellen, dass es Ihnen nicht möglich ist, die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch zu übermitteln. Doch haben Sie vorher bereits elektronisch übermittelt, lehnt das Finanzamt den Härtefallantrag an.
Trotz Papier-Umsatzsteuervoranmeldung gilt die Umsatzsteuervoranmeldung als nicht abgegeben. Einen Vorteil bringt diese Aktion dennoch: Das Finanzamt schätzt zwar, verwendet jedoch dabei die realen Zahlen aus der Papier-Umsatzsteuervoranmeldung. Ein Verspätungszuschlag und gegebenenfalls ein Zwangsgeld dürften erstmals fällig werden, wenn Sie auch im nächsten Monat noch nicht über die notwendige Authentifizierung verfügen.
Tipp: Werden Sie also jetzt sofort aktiv und kümmern Sie sich um die fehlende Authentifizierung. Was Sie zur Registrierung und zur Beantragung der Authentifizierung benötigen, erfahren Sie hier .